Jugendsozialarbeit und Hilfen für Kinder

Jugendsozialarbeit in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet alle Angebote, Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen für junge Menschen, die diese darin unterstützen, einen Platz als anerkanntes und verantwortliches Mitglied der Gesellschaft zu finden. Im Zentrum der Aktivität stehen dabei die berufsbezogenen Hilfen für junge Menschen, bei denen durch Beratung und sozialpädagogisch orientierte Angebote und Hilfen insbesondere soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen ausgeglichen werden sollen.

Des Weiteren unterstützt und fördert Jugendsozialarbeit junge Menschen in ihrer schulischen und beruflichen Bildung, ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt und Gesellschaft und in ihrer beruflichen Entwicklung.

Jugendsozialarbeit in Deutschland umfasst und verbindet Leistungen verschiedener Art. Sie ist zunächst Teil der Kinder- und Jugendhilfe und als solche im Kinder- und Jugendhilfegesetz enthalten. Darüber hinaus ragt sie in Bereiche anderer gesetzlicher Regelungen hinein, aus denen sie teilweise finanziert wird oder auf deren Gestaltung und Entwicklung sie Einfluss nimmt. Hier sei insbesondere das Arbeitsförderungsgesetz genannt.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ist ein bundesweiter Zusammenschluss der Träger und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit. Ziel des Kooperationsverbundes ist es, die Lobbyarbeit für benachteiligte junge Menschen in Gesellschaft und Politik fachlich fundiert weiter zu intensivieren. Der Kooperationsverbund strebt eine enge Zusammenarbeit mit allen in dem Bereich der Jugendsozialarbeit tätigen Organisationen und Institutionen an. Neben den Trägern der Jugendhilfe sind Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wissenschaft, Bundesministerien und die Agentur für Arbeit zentrale Ansprechpartner bei den zukünftigen Vorhaben des Verbundes.