Gesetzliche Grundlagen
Relevante Gesetze
Aufbauend auf dem Grundgesetz haben viele allgemeine Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Bundessozialhilfegesetz und das Arbeitsförderungsgesetz besondere Bedeutung für Kinder und Jugendliche. Daneben gibt es eine Reihe von Gesetzen, die ausschließlich besondere Problemlagen von Kindern und Jugendlichen betreffen. Die wichtigsten sind im Folgenden genannt:
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG): rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland, unterscheidet folgende Altersgruppen:
Kind: wer noch nicht 14 Jahre alt ist,
Jugendlicher: wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,
Junger Volljähriger: wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist,
Junger Mensch: wer noch nicht 27 Jahre alt ist. - Das Gesetz zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zum Schutz Minderjähriger vor Mediengefahren und das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) zur Regelung von Fragen wie den Aufenthalt Jugendlicher in Gaststätten oder den Alkoholkonsum wurden Mitte 2002 zum neuen Jugendschutzgesetz zusammengeführt. Das Gesetz trat am 1. April 2003 in Kraft. Die Neuregelung sieht unter anderem eine Alterskennzeichnung auch für Computerspiele sowie strengere Regelungen beim Tabakkauf vor.
- Jugendarbeitsschutzgesetz: regelt den Schutz vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz.
- Arbeitsförderungsgesetz: fixiert die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Unterstützung Jugendlicher in der Berufsausbildung.
Weitere Gesetze, die Kinder und Jugend betreffen, auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de > Gesetze > Stichwort "Kinder und Jugend" auswählen.
Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
| Regelung | Alter |
| Beginn der Schulpflicht | 6 |
| Besuch der jeweils für die Altersgruppe freigegebenen Filme | 6,12,16,18 |
| Aktives und passives Wahlrecht für die Jugendvertretung im Betrieb | 14 |
| Bedingte Strafmündigkeit | 14 |
| Straftaten von Jugendlichen (14-18) werden in jedem Fall vor |
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| Uneingeschränkte Strafmündigkeit | 21 |
| Recht zum Erwerb des Führerscheins für:
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15 |
| Erlaubnis zur Vollzeitbeschäftigung (abhängig von der Dauer der |
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| Nachtschichten erlaubt | 18 |
| Rauchen in der Öffentlichkeit/Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche | 18 |
| Abgabe alkoholischer Getränke, außer Branntwein | 16 |
| Erlaubnis zur Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen |
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| Heirat mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist möglich, |
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| Pflicht zum Besitz eines Personalausweises | 16 |
| Jungen dürfen sich mit Einwilligung der Eltern zum |
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| Beginn der Wehrpflicht für Männer | 18 |
| Ende der Schulpflicht | 18 |
| Volljährigkeit | 18 |
| Aktives und passives Wahlrecht | 18 |
Link
www.jugendschutzaktiv.de - Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den wichtigsten Regeln des Jugendschutzgesetzes und einem Selbsttest zum eigenen Wissen über den Jugendschutz


