Relevante Ministerien und ihre Zuständigkeiten

Im Rahmen der Bundeskompetenzen liegt die Gestaltung der Kinder- und Jugendpolitik beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das BMFSFJ

  • unterstützt überregionale und bundeszentrale freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe - in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.
  • fördert die politische, kulturelle und sportliche Jugendbildung, das Freiwillige Ökologische und Soziale Jahr sowie den internationalen Jugendaustausch.
  • beauftragt unabhängige Sachverständige, einen Kinder- und Jugendbericht zu erstellen - zur Lage von jungen Menschen in Deutschland und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
  • betreut federführend bestehende Bundesgesetze, zum Beispiel das Achte Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
  • steht in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.

Folgende Ministerien befassen sich, wenn auch nur in Teilbereichen, mit Kinder- und Jugendförderung oder sind für Fragen zuständig, die für Kinder und Jugendliche relevant sein können.

Beim Deutschen Bundestag ist die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder angesiedelt. Das Arbeitsprogramm für die 15. Wahlperiode beinhaltet unter anderem folgende Schwerpunkte: behinderte Kinder, Kinder und Gesundheit, Kinder und Medien, Kinder und Kultur/Kulturtechniken, Frühförderung, Kinder und Migration/Integration, Kinder und Straßenverkehr, Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Der ebenfalls beim Deutschen Bundestag angesiedelte Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschäftigt sich in Sachen Kinder und Jugend schwerpunktmäßig mit Fragen der Stärkung von Kinderrechten, der Partizipation, des Jugend- und Jugendmedienschutzes und der Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Sextourismus.

Nationale und regionale Kinder- und Jugendräte

In der Funktion eines nationalen Jugendrates ist das Deutsche Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit (DNK) Vollmitglied beim Europäischen Jugendforum.

Das DNK wird aus zwei Organisationen gebildet:

  1. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die Arbeitsgemeinschaft von bundesweit tätigen Jugendverbänden und der Landesjugendringe. Er umfasst derzeit 24 Jugendverbände, die 16 Landesjugendringe sowie fünf Anschlussverbände, die eine beratende Funktion ausüben.

    Die im Bundesjugendring zusammengeschlossenen Verbände arbeiten eigenverantwortlich und ohne direkte staatliche Vorgaben, erhalten allerdings Mittel im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Auf Bundesländerebene wirken die 16 Landesjugendringe und auf regionaler Ebene zahlreiche weitere Kreis- und Stadtjugendringe.
  2. Im Ring Politischer Jugend sind politische Jugendorganisationen vertreten, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen oder Untergliederungen der Parteien sind. Sie übernehmen abwechselnd den Vorsitz.

Im DNK sind keine Verbände von Studierenden vertreten.

Kinder- und jugendpolitische Einrichtungen und ihre Kompetenzen

In der Bundesrepublik existieren allein mehr als 90 überregionale Jugendverbände (siehe Jugendverbandsarbeit), in denen rund ein Viertel aller Jugendlichen organisiert ist. Dementsprechend groß sind teilweise ihr Einfluss und ihre Lobby in kinder- und jugendpolitischen Fragen.

Das Dach der Dächer ist die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ. Die AGJ ist ein Zusammenschluss der bundeszentralen Jugendverbände, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, zentraler Fachorganisationen, der obersten Jugendbehörden der Länder (Ministerien) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, die in der Verwaltung und den Praxisfeldern der Jugendhilfe überregional wirken und/oder deren Arbeit für die Jugendhilfe von bundesweiter Bedeutung ist. Derzeit sind rund 75 000 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der AGJ vereint. Die AGJ stellt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institutionen und Verbände in der Jugendhilfe vielfältiges Informationsmaterial zur Verfügung. Über die AGJ erhält man leicht die Adressen der überregionalen Jugendverbände.

Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte und Aktionsprogramme

In der deutschen Kinder- und Jugendpolitik und Jugendarbeit spiegelt sich der föderale Aufbau des Bundes wider, das heißt, der Staat lässt in der Regel Vereinen, Verbänden, Kirchen oder Stiftungen und anderen unabhängigen Einrichtungen in der Gestaltung den Vortritt. Angestrebt ist eine möglichst weitgehende Verlagerung der Aufgaben auf die bürgernahe Ebene, auf Städte, Kreise und Gemeinden. So wird auch der größte Teil der finanziellen Zuwendungen von Ländern und Gemeinden aufgebracht.

Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte der derzeitigen Bundesregierung sind:

  • Kinderbetreuung,
  • Beteiligung Jugendlicher an Entscheidungsprozessen,
  • Integration benachteiligter Jugendlicher,
  • Aktivitäten für mehr Demokratie und Toleranz.

Das Aktionsprogramm gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft: Xenos - Leben und Arbeit in Vielfalt ist Teil des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung. Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Xenos verfolgt das Ziel, Maßnahmen, die sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung richten, mit Ansätzen gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Rassismus zu koppeln.

Das Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" (zunächst bis 2013) zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern. http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/ 

Der Aktionsplan II (2011) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wurde im Januar 2003 verabschiedet und sieht Aktivitäten zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie (im Internet), Kinderhandel und Kinderprostitution vor.

Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit des Umweltbundesamts setzt einen Schwerpunkt auf den Bereich Kinder und Gesundheit.

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