Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit - DE
Hier gibt's Infos zu den Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland. Mehr lesen unter
Situation der Kinder und Jugendlichen
Kultur und Lebensformen
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Kriminalität
Drogen
Kultur und Lebensformen
In der Bundesrepublik Deutschland lebten Ende 2005 zirka 26,2 Millionen junge Menschen unter 30 Jahren. Die Wohnsituation von Jugendlichen ist im europäischen Vergleich relativ gut. Junge Deutsche reisen sehr gerne und viel ins In- und Ausland.
Die 15. Shell-Jugendstudie 2006 stellt heraus: Jugendliche haben ein hohes Maß an Bewusstsein für die großen Themen der Gesellschaft. Sie stellen sich den Herausforderungen, suchen eine Lösung und lassen sich dabei nicht entmutigen. Jugendliche heute haben großen Respekt vor der älteren Generation. Sie sehen ihre Zukunftsaussichten heute als ungewisser als noch vor vier Jahren. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Familie wieder stärker an Bedeutung. 72 Prozent der Jugendlichen sind der Meinung, dass man eine Familie braucht, um wirklich glücklich leben zu können. Fast drei Viertel der befragten Jugendlichen (73 Prozent) von 18 bis 21 Jahren leben noch bei ihren Eltern. Die aktuelle Studie zeigt, dass die Jugendlichen heute über ein stabiles Wertesystem verfügen.
Jugendliche aus sozial besser gestellten Elternhäusern besuchen aussichtsreichere Schulformen als Jugendliche aus sozial schwierigeren Verhältnissen. Diese finden sich häufig an Hauptschulen und Sonderschulen und erzielen auch in der anschließenden Ausbildung nicht die Resultate, die ihrem Potenzial entsprechen.
Junge Frauen haben im Bereich der Schulbildung die jungen Männer überholt und streben auch zukünftig häufiger höherwertige Bildungsabschlüsse an – ein Trend, der sich bereits in der Shell Jugendstudie 2002 angedeutet hatte. 2006 streben 55 Prozent der befragten Mädchen das Abitur an, hingegen nur 47 Prozent der Jungen.
Die aktuelle Shell Jugendstudie zeigt allerdings, dass die meisten Jugendlichen in Deutschland nach wie vor eine nur mäßige Beziehung zu kirchlich-religiösen Glaubensvorgaben haben. In der Gruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund hat „echte“ Religiosität noch einen starken Rückhalt. 52 Prozent der ausländischen Jugendlichen glauben an einen persönlichen Gott, gegenüber nur 28 Prozent der deutschen Jugendlichen.
Mehr Informationen: www.shell-jugendstudie.de
Das Markenbewusstsein der 6- bis 13-Jährigen ist weiterhin stark ausgeprägt. Bei Nicht-Food-Produkten zeigt sich dies sehr deutlich bei Sportschuhen, Taschen und Ranzen, Bekleidung und Jeans, Schulsachen und Handy.
Der Konsum von Süßem ist insgesamt im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückgegangen. Schokoriegel sind wieder beliebter geworden. Dagegen hat sich Mineralwasser inzwischen zum größten Durstlöscher entwickelt.
Am liebsten verbringen Mädchen und Jungen ihre Freizeit mit ihren Freunden. Mädchen hören noch am liebsten Musik und fahren Rad. Die Jungs bevorzugen außer dem Radfahren noch das Fußballspiel. 4,0 Millionen Kinder lesen regelmäßig Kinderzeitschriften, 70 % der Eltern lesen mit.
Mehr dazu unter www.ehapa-media.de/pdf_download/Praesentation_%20KVA08.pdf
Link
pressenetzwerk.de/index.php - Artikel zu Jugend + Kultur 2008 „Jung, bunt, vielseitig“ von Jörg Wild (Pressenetzwerk für Jugendthemen)
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Das Statistische Bundesamt hat für den Juni 2011 in Deutschland 430 000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren ohne Job registriert. Das entspricht einer Quote von 9,1 Prozent.
(Quelle: www.destatis.de)
Kriminalität
Bei den Jugendlichen sind es insbesondere die männlichen Jugendlichen, die straffällig werden. Die Verstöße, die von Jugendlichen begangen werden, sind in der Hauptsache Bagatelldelikte wie Schwarzfahren, Beleidigungen, Raufereien, Kauf von Haschisch, Stehlen, Sachbeschädigung oder kleine Einbrüche.
2003 waren 5,4% aller erfassten Tatverdächtigen Kinder bis 14 Jahre, 23% Jugendliche und Heranwachsende (14 bis 21 Jahre) und 22,8% Erwachsene im Alter von 21 bis 30 Jahre. Bei den deutschen (nichtdeutschen) Tatverdächtigen sind 5,8% (3,9%) Kinder bis 14 Jahre, 13,6% (9%) Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, 10,8% (9,6%) Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren sowie 10,9% (15%) junge Erwachsene zwischen 21 und 25 Jahren. Kinder und Jugendliche weisen bei den deutschen Tatverdächtigen einen höheren Prozentanteil auf, bei den nichtdeutschen ist der Anteil der jungen Erwachsenen und Erwachsenen höher. Insgesamt ist der Anteil der tatverdächtigen Kinder seit 2000 zurückgegangen. In 2003 sank der Anteil der tatverdächtigen deutschen Kinder um 6,8%, der nichtdeutschen Kinder um 2,4% im Vergleich zum Vorjahr.
Die häufigste von deutschen (104 757) sowie nichtdeutschen (21 601) Kindern bis 14 Jahre begangene Straftat war im Jahr 2003 der Ladendiebstahl (48 811 Delikte bei deutschen Kindern, Rückgang von 10,2% zu 2002; 9889 Delikte bei nichtdeutschen Kindern, Rückgang von 4,1% zu 2002). An zweiter und dritter Stelle bei deutschen Kindern liegen Sachbeschädigung und Körperverletzung, bei nichtdeutschen Kindern Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Sowohl deutsche als auch nichtdeutsche Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren fielen 2003 am häufigsten durch einfachen Diebstahl auf, gefolgt von Ladendiebstahl und Körperverletzung. In der Altersgruppe 18 bis unter 21 Jahre begingen deutsche Heranwachsende am häufigsten Rauschgiftdelikte (Zunahme von 1,8 % zu 2002), gefolgt von Betrug (Zunahme von 12,2% zu 2002) und Körperverletzung (Zunahme von 4,1% zu 2002). Nichtdeutsche 18- bis unter 21-Jährige verstießen am häufigsten gegen das Ausländer- und Asylverfahrengesetz (Rückgang von 15,3% zu 2002), es folgen Betrugsdelikte und Körperverletzung (Zunahme von 4,9% zu 2002). Insgesamt gab es in der Altersgruppe 14 bis unter 21 Jahre bei den deutschen Tatverdächtigen eine Zunahme von Straftaten von 2,5% gegenüber 2002. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen dieser Altergruppe war die Anzahl mit -5,4% rückläufig.
Bei den tatverdächtigen jungen Erwachsenen ist in 2003 ein Anstieg um 6,1% gegenüber 2002 zu verzeichnen. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen gibt es insgesamt einen Rückgang der Straftaten mit -4,1%. In einzelnen Bereichen ist der Anstieg der Straftaten jedoch beträchtlich, vor allem bei Vergehen gegen das Waffengesetz (deutsche Tatverdächtige: +91,2% gegenüber 2002, nichtdeutsche: +104% gegenüber 2002). Zunahmen gab es auch bei Rauschgiftdelikten, insbesondere im Zusammenhang mit Cannabis, sowie bei Körperverletzung.
In Frankfurt/Main waren 2003 55% der tatverdächtigen Jugendlichen und 58,3% der 18- bis 21-Jährigen nichtdeutscher Herkunft. Auch bei den tatverdächtigen nichtdeutschen Kindern hat Frankfurt/Main den höchsten Anteil von 50,3% vor München (40%), Köln (38,5%), Stuttgart (38,3%) und Mannheim (34,3%). In den Großstädten der neuen Bundesländer spielen nichtdeutsche minderjährige Tatverdächtige keine größere Rolle (Chemnitz 6,4%, Leipzig 4,6%, Erfurt und Potsdam je 4%, Dresden 2,5%).
(Quelle: Bundeskriminalamt, www.bka.de/pks/pks2003/index2.html, 29.4.05)
Drogen
Bezüglich des Konsums illegaler Drogen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommt die Wiederholungsbefragung Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2008 zu dem Schluss, dass der Anteil der Jugendlichen, die Drogen probiert haben, in der Altergrupps 12 - 17 im Zeitraum von 2004 bis 2008 zum ersten Mal seit über 20 Jahren zurückgegangen ist; bei den jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren stagniert er zum ersten Mal seit knapp 20 Jahren. Mehr dazu lesen unter http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/?sub=56
Laut Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2010 ist der Alkoholkonsum Jugendlicher rückläufig. 2010 wurde der niedrigste Stand seit den 70er Jahren verzeichnet. Jedoch ist das so genannte Binge-Trinken (Rauschtrinken) immer noch weit verbreitet. Mehr dazu lesen unter http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/?sub=60
Link
www.bmg.bund.de/ministerium/leitung/drogenbeauftragte/drogenbeauftragte.html - Website der Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit Hinweisen zum aktuellen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung
Gesetzliche Grundlagen
Relevante Gesetze
Aufbauend auf dem Grundgesetz haben viele allgemeine Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Bundessozialhilfegesetz und das Arbeitsförderungsgesetz besondere Bedeutung für Kinder und Jugendliche. Daneben gibt es eine Reihe von Gesetzen, die ausschließlich besondere Problemlagen von Kindern und Jugendlichen betreffen. Die wichtigsten sind im Folgenden genannt:
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG): rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland, unterscheidet folgende Altersgruppen:
Kind: wer noch nicht 14 Jahre alt ist,
Jugendlicher: wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,
Junger Volljähriger: wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist,
Junger Mensch: wer noch nicht 27 Jahre alt ist. - Das Gesetz zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zum Schutz Minderjähriger vor Mediengefahren und das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) zur Regelung von Fragen wie den Aufenthalt Jugendlicher in Gaststätten oder den Alkoholkonsum wurden Mitte 2002 zum neuen Jugendschutzgesetz zusammengeführt. Das Gesetz trat am 1. April 2003 in Kraft. Die Neuregelung sieht unter anderem eine Alterskennzeichnung auch für Computerspiele sowie strengere Regelungen beim Tabakkauf vor.
- Jugendarbeitsschutzgesetz: regelt den Schutz vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz.
- Arbeitsförderungsgesetz: fixiert die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Unterstützung Jugendlicher in der Berufsausbildung.
Weitere Gesetze, die Kinder und Jugend betreffen, auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de > Gesetze > Stichwort "Kinder und Jugend" auswählen.
Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
| Regelung | Alter |
| Beginn der Schulpflicht | 6 |
| Besuch der jeweils für die Altersgruppe freigegebenen Filme | 6,12,16,18 |
| Aktives und passives Wahlrecht für die Jugendvertretung im Betrieb | 14 |
| Bedingte Strafmündigkeit | 14 |
| Straftaten von Jugendlichen (14-18) werden in jedem Fall vor |
|
| Uneingeschränkte Strafmündigkeit | 21 |
| Recht zum Erwerb des Führerscheins für:
|
15 |
| Erlaubnis zur Vollzeitbeschäftigung (abhängig von der Dauer der |
|
| Nachtschichten erlaubt | 18 |
| Rauchen in der Öffentlichkeit/Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche | 18 |
| Abgabe alkoholischer Getränke, außer Branntwein | 16 |
| Erlaubnis zur Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen |
|
| Heirat mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist möglich, |
|
| Pflicht zum Besitz eines Personalausweises | 16 |
| Jungen dürfen sich mit Einwilligung der Eltern zum |
|
| Beginn der Wehrpflicht für Männer | 18 |
| Ende der Schulpflicht | 18 |
| Volljährigkeit | 18 |
| Aktives und passives Wahlrecht | 18 |
Link
www.jugendschutzaktiv.de - Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den wichtigsten Regeln des Jugendschutzgesetzes und einem Selbsttest zum eigenen Wissen über den Jugendschutz
Kinder- und jugendpolitische Strukturen
Relevante Ministerien und ihre Zuständigkeiten
Nationale und regionale Kinder- und Jugendräte
Kinder- und jugendpolitische Einrichtungen und ihre Kompetenzen
Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte und Aktionsprogramme
Relevante Ministerien und ihre Zuständigkeiten
Im Rahmen der Bundeskompetenzen liegt die Gestaltung der Kinder- und Jugendpolitik beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das BMFSFJ
- unterstützt überregionale und bundeszentrale freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe - in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.
- fördert die politische, kulturelle und sportliche Jugendbildung, das Freiwillige Ökologische und Soziale Jahr sowie den internationalen Jugendaustausch.
- beauftragt unabhängige Sachverständige, einen Kinder- und Jugendbericht zu erstellen - zur Lage von jungen Menschen in Deutschland und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
- betreut federführend bestehende Bundesgesetze, zum Beispiel das Achte Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
- steht in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Folgende Ministerien befassen sich, wenn auch nur in Teilbereichen, mit Kinder- und Jugendförderung oder sind für Fragen zuständig, die für Kinder und Jugendliche relevant sein können.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Auswärtiges Amt
- Bundesministerium des Innern
- Bundesministerium der Justiz
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Beim Deutschen Bundestag ist die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder angesiedelt. Das Arbeitsprogramm für die 15. Wahlperiode beinhaltet unter anderem folgende Schwerpunkte: behinderte Kinder, Kinder und Gesundheit, Kinder und Medien, Kinder und Kultur/Kulturtechniken, Frühförderung, Kinder und Migration/Integration, Kinder und Straßenverkehr, Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Der ebenfalls beim Deutschen Bundestag angesiedelte Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschäftigt sich in Sachen Kinder und Jugend schwerpunktmäßig mit Fragen der Stärkung von Kinderrechten, der Partizipation, des Jugend- und Jugendmedienschutzes und der Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Sextourismus.
Nationale und regionale Kinder- und Jugendräte
In der Funktion eines nationalen Jugendrates ist das Deutsche Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit (DNK) Vollmitglied beim Europäischen Jugendforum.
Das DNK wird aus zwei Organisationen gebildet:
- Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die Arbeitsgemeinschaft von bundesweit tätigen Jugendverbänden und der Landesjugendringe. Er umfasst derzeit 24 Jugendverbände, die 16 Landesjugendringe sowie fünf Anschlussverbände, die eine beratende Funktion ausüben.
Die im Bundesjugendring zusammengeschlossenen Verbände arbeiten eigenverantwortlich und ohne direkte staatliche Vorgaben, erhalten allerdings Mittel im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Auf Bundesländerebene wirken die 16 Landesjugendringe und auf regionaler Ebene zahlreiche weitere Kreis- und Stadtjugendringe. - Im Ring Politischer Jugend sind politische Jugendorganisationen vertreten, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen oder Untergliederungen der Parteien sind. Sie übernehmen abwechselnd den Vorsitz.
Im DNK sind keine Verbände von Studierenden vertreten.
Kinder- und jugendpolitische Einrichtungen und ihre Kompetenzen
In der Bundesrepublik existieren allein mehr als 90 überregionale Jugendverbände (siehe Jugendverbandsarbeit), in denen rund ein Viertel aller Jugendlichen organisiert ist. Dementsprechend groß sind teilweise ihr Einfluss und ihre Lobby in kinder- und jugendpolitischen Fragen.
Das Dach der Dächer ist die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ. Die AGJ ist ein Zusammenschluss der bundeszentralen Jugendverbände, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, zentraler Fachorganisationen, der obersten Jugendbehörden der Länder (Ministerien) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, die in der Verwaltung und den Praxisfeldern der Jugendhilfe überregional wirken und/oder deren Arbeit für die Jugendhilfe von bundesweiter Bedeutung ist. Derzeit sind rund 75 000 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der AGJ vereint. Die AGJ stellt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institutionen und Verbände in der Jugendhilfe vielfältiges Informationsmaterial zur Verfügung. Über die AGJ erhält man leicht die Adressen der überregionalen Jugendverbände.
Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte und Aktionsprogramme
In der deutschen Kinder- und Jugendpolitik und Jugendarbeit spiegelt sich der föderale Aufbau des Bundes wider, das heißt, der Staat lässt in der Regel Vereinen, Verbänden, Kirchen oder Stiftungen und anderen unabhängigen Einrichtungen in der Gestaltung den Vortritt. Angestrebt ist eine möglichst weitgehende Verlagerung der Aufgaben auf die bürgernahe Ebene, auf Städte, Kreise und Gemeinden. So wird auch der größte Teil der finanziellen Zuwendungen von Ländern und Gemeinden aufgebracht.
Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte der derzeitigen Bundesregierung sind:
- Kinderbetreuung,
- Beteiligung Jugendlicher an Entscheidungsprozessen,
- Integration benachteiligter Jugendlicher,
- Aktivitäten für mehr Demokratie und Toleranz.
Das Aktionsprogramm gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft: Xenos - Leben und Arbeit in Vielfalt ist Teil des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung. Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Xenos verfolgt das Ziel, Maßnahmen, die sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung richten, mit Ansätzen gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Rassismus zu koppeln.
Das Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" (zunächst bis 2013) zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern. http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/
Der Aktionsplan II (2011) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wurde im Januar 2003 verabschiedet und sieht Aktivitäten zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie (im Internet), Kinderhandel und Kinderprostitution vor.
Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit des Umweltbundesamts setzt einen Schwerpunkt auf den Bereich Kinder und Gesundheit.
Staatliche nationale Förderung
1993 wurde aus dem Bundesjugendplan der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) entwickelt. Dieser ist als gesetzesfreie Fondsverwaltung das Hauptinstrument der Jugendförderung des Bundes und als solcher ein Kernstück der Kinder- und Jugendpolitik in der Bundesrepublik Deutschland.
Durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes werden Bestrebungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Jugendarbeit angeregt und gefördert, soweit sie über die Verpflichtungen der Länder und Gemeinden hinausgehen. Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes wird eine Vielfalt an Aktivitäten gefördert, um die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die im außerschulischen Bereich einen breiten Erziehungs- und Bildungsauftrag hat, zu erfüllen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist als oberste Bundesbehörde fachlich für die Verteilung der Gelder aus dem KJP, soweit es um Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe von überregionaler Bedeutung geht, zuständig.
Für Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe standen 2011 im KJP 149 817 000 € zur Verfügung. Für 2012 sind 147 931 000 € vorgesehen.
(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2012/pdf/epl17/s1702101.pdf)
Private und sonstige Finanzierungsquellen
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Reihe von öffentlichen und privaten Stiftungen, die im Bereich der Jugendarbeit fördern, entweder längerfristig oder aber projektbezogen. Auch Wirtschaftsunternehmen unterstützen konkrete Projekte und finanzieren diese ganz oder teilweise. Stellvertretend für viele dieser Stiftungen, karitativen Gesellschaften und Wirtschaftsunternehmen seien an dieser Stelle folgende genannt:
Die Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. ist eine der bedeutendsten Jugendstiftungen in Deutschland. Sie verwaltet die Mittel, die jährlich aus dem Verkauf der vom Bundesfinanzminister herausgegebenen Sonderpostwertzeichen mit Zuschlägen Für die Jugend erwirtschaftet werden und verwendet diese, laut Satzung, zum "Wohle der deutschen Jugend".
Ziel der Stiftung Demokratische Jugend ist vorrangig die Förderung von Projekten der Jugend- und Jugendsozialarbeit in den neuen Bundesländern. Die Schwerpunkte dabei sind: Verbesserung von Freizeitangeboten, Ausbildung benachteiligter Jugendlicher, Motivierung von Eigeninitiative, Dienstleistungen etc.
Die Deutsche Shell AG unterstützt finanziell seit Jahren das Erstellen einer wissenschaftlichen Studie zur Lage und Situation von Kindern und Jugendlichen (Shell-Jugendstudie).
Die Stiftung Jugend forscht e.V. wurde 1965 ins Leben gerufen und ist ein Gemeinschaftsprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Zeitschrift Stern sowie zahlreichen Patenfirmen auf regionaler Ebene. Die Stiftung unterstützt durch Wettbewerbe die Forschung junger Menschen.
Die sk stiftung jugend und medien ist ein Beispiel für die vielen regionalen Initiativen, die Jugendlichen vor Ort Mittel zur Verfügung stellen. Seit 1976 informiert, berät und qualifiziert die gemeinnützige Stiftung der Sparkasse KölnBonn 10- bis 21-Jährige aus der Region. Ihr Angebot umfasst Workshops zur kreativen Medienbildung und zur Berufsorientierung. Darüber hinaus begleitet die Stiftung PädagogInnen in Schulen und Jugendeinrichtungen bei der Projektarbeit.


