Gesetzliche Grundlagen
Relevante Gesetze
Die Jugendarbeit in Estland wird durch das Gesetz über Jugendarbeit (Estonian Youth Work Act) vom 17. Juni 2010 geregelt. Durch das Gesetz wird das Bildungs- und Forschungsministerium mit der Koordinierung folgender Aufgaben betraut:
- Vorbereitung staatlicher Programme für die Jugend
- Unterstützung der Jugendverbände
- Koordination des Informations- und Beratungssystems für Jugendliche
- Forschung in Jugendfragen etc.
Das Gesetz stellt in der Ausführung sämtlicher Aufgaben ausdrücklich den Jugendlichen selbst in den Mittelpunkt und regelt dabei Begrifflichkeiten wie "junger Mensch", "Träger der Jugendarbeit", "Jugendverband", "Jugendrat","Jugendprogramm", "Jugendprojekt" sowie die Inhalte der Jugendarbeit und Zuständigkeiten.
Weitere jugendrelevante Gesetze sind das Schulgesetz, das Verbandsgesetz, das Bildungsgesetz und noch viele andere Gesetze oder gesetzliche Bestimmungen, die in Teilbereichen die Jugend betreffen.
Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
Gemäß dem estnischen Jugendgesetz werden alle jungen Menschen zwischen 7 und 26 Jahren als Jugendliche bezeichnet und können im Bereich der Jugendarbeit in den Genuss von Fördermitteln kommen.
In Estland besteht für die so genannte primary und die basic secondary education Schulpflicht, d.h. für die Altersgruppe der 7- bis 16-Jährigen.
Weitere Angaben zu altersbezogenen gesetzlichen Bestimmungen liegen derzeit nicht vor.


