Jugendsozialarbeit und Hilfen für Kinder

Grundsätzlich hat der Staat den Auftrag, Kindern und Jugendlichen, die sich in familiären oder sozialen Notlagen befinden, Unterstützung anzubieten und bei der Reintegration in die Gesellschaft zu helfen.

Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales übernimmt Aufgaben, die man in Deutschland als Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bezeichnen würde. Der gesamte Bereich der Sozial-, Kinder- und Behindertenfürsorge fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums ebenso wie die berufliche Förderung der jugendlichen Arbeitnehmer und die Arbeitsplatzvermittlung.

Gemäß den Vorgaben des Kinderwohlfahrtsgesetzes gibt es in jeder der 47 japanischen Präfekturen verschiedene Kinderberatungsstellen (jido sodanjo) als institutionalisierten Mittelpunkt der Einrichtungen der Jugendhilfe. In jeder Beratungsstelle sind ausgebildete Kindersozialarbeiter (jido fukushishi) angestellt, die beratend zu den angebotenen Themenkreisen tätig sind. Sie leiten Vormunde von Kindern an und die notwendigen Schritte für die zeitweise Betreuung von Kindern durch Pflegeeltern oder die Aufnahme von benachteiligten Kindern in Wohnhilfeeinrichtungen ein. Diese Entscheidungen werden in enger Absprache mit Jugendpflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren (hokenjo) getroffen.

Die groß- und kleinstädtischen sowie kommunalen Behörden beschäftigen entsprechend ihren rechtlichen Zuständigkeiten freiwillige Kindersozialarbeiter (jido iin), die sich in Zusammenarbeit mit den Kindersozialarbeitern und anerkannten Sozialarbeitern bemühen, umfassende Informationen über das Lebensumfeld der Kinder, schwangeren Frauen und jungen Mütter, die Hilfe benötigen, zu erlangen. Öffentliche Einrichtungen zur besonderen Betreuung von Kindern sind Kinderheime (nyujiin), Tageseinrichtungen (hoikusho) und Krankenhäuser für Kinder mit schweren geistigen und körperlichen Behinderungen.
(Quelle: web-japan.org/factsheet/en/pdf/e43_welfare.pdf, 24.2.2010)

Nach der Reform des Kinderwohlfahrtsgesetzes wurden den Kinderberatungsstellen Beiräte an die Seite gestellt und etwa 30 Hilfestellen für Familien mit Kindern eingerichtet. Weitere Einrichtungen der Jugendhilfe sind dabei, ihr Profil zu schärfen, so unter anderem die meist privaten Jugendpflegeheime, die Hilfestellen für die Selbständigkeit von Kindern, die Hilfestellen für die Lebenshaltung von Mutter und Kind.

Der japanische Staat reagiert auf den steigenden Bedarf an sozialen Hilfen zögernd mit erhöhten Ausgaben. Das führt dazu, dass immer mehr Ehrenamtliche, Semiprofessionelle oder geringfügig Beschäftigte Aufgaben übernehmen.
(Quelle: Jugendhilfe in Japan aus deutscher Sicht. Beitrag von Manuel Metzler. In: neue politik 4/2004)