Gesetzliche Grundlagen
Relevante Gesetze
Das Grundgesetz zur Erziehung (Fundamental Law of Education) wurde erstmals in der Verfassung von 1947 (Artikel 26) verankert. Es garantiert das Recht auf eine für Jungen und Mädchen gleiche und freie grundlegende Bildung.
Die Bereiche der außerschulischen Jugendbildung und Erwachsenenbildung wurden als soziale Bildung zusammengefasst und 1949 in das Gesetz zur sozialen Bildung (Social Education Law) aufgenommen. Es ist seitdem mehrmals verändert und ergänzt worden. Das Gesetz soll die Zuständigkeiten für einzelne Maßnahmen der Sozialen Bildung regeln. Die Überarbeitung von 1959 schrieb die Einrichtung von Jugendhäusern vor und benannte so die Jugend zum ersten Mal als eigenständige Gruppe.
Die Neufassung des Kinderwohlfahrtsgesetzes trat am 1. April 1998 in Kraft. Kernstück des reformierten Gesetzes ist die Flexibilisierung der Kindertagesstätten. Das bedeutet für Eltern, dass sie nun selbst eine Tagesstätte mit einem freien Platz suchen können und nicht mehr an ein bestimmtes Einzugsgebiet gebunden sind.
1999 wurde das Gesetz gegen Kinderprostitution und Kinderpornografie verabschiedet. Damit kann der freiwillige sexuelle Kontakt minderjähriger Mädchen mit älteren Männern, der bis dato nicht als Vergewaltigung galt, strafrechtlich verfolgt werden, sobald die Mädchen dafür Geschenke oder Geld nehmen.
2000 erließ die japanische Regierung das Präventionsgesetz zur Kindesmisshandlung. Auf dessen Basis wurden nachfolgend so genannte Präventionsbüros Kindesmisshandlung eingerichtet.
2000 und 2001 wurden die Gesetze über das Rauchverbot für Minderjährige und über das Alkoholverbot für Minderjährige jeweils ergänzt. Hier wurde jeweil das Strafmaß für Gesetzesverstöße erhöht. Außerdem wurde die Bestrafung sowohl des Geschäftseigentümers als auch des Verkäufers bei Verstößen gegen die Abgabe von Zigaretten an Minderjährige neu aufgenommen. Unter anderem wurde auch die Überprüfung des Alters gesetzlich verankert.
2001 trat auch das Gesetz zur Förderung des Lesevermögens bei Kindern in Kraft. Im Zuge dessen wurde der 23. April zum Kinderlesetag erklärt.
Im Juni 2003 wurde das Gesetz zur Kontrolle von Internet Dating Sites verabschiedet, nachdem bekannt wurde, dass junge Mädchen im Zusammenhang mit dem Besuchen von Dating-Websites Opfer krimineller Machenschaften wurden.
2003 trat auch das überarbeitete Wohlfahrtsgesetz für Alleinerziehende in Kraft. Hier geht es um die Unterstützung Alleinerziehender bei der Kindererziehung sowie bei der Karriereförderung.
Für Dauer von weiteren fünf Jahren bis 2009 wurde 2005 der so genannte New New-Angel-Plan verabschiedet. Er wurde erstmalig 1994 initiiert und 1999 für weitere fünf Jahre verlängert. Der Plan enthält Maßgaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Jugendlichen sowie zur Pflege von begabten Kindern, die Unterstützung von berufstätigen Eltern und die Überprüfung der Arbeitsbedingungen, zur Förderung des Bewusstseins und des Verständnisses für die Bedeutung des Lebens und der Rolle der Familie sowie neue Formen der gegenseitigen Unterstützung und Solidarität bei der Kindererziehung.
(Quelle: Japan Labor Flash No.30 - E-Mail Journal January 17, 2005, www.jil.go.jp/foreign/emm/bi/30.htm, Zugriff 19.3.07)
Internationale in Japan gültige Gesetze sind:
- UN-Kinderrechtskonvention
- Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot von Kinderarbeit.
Kinderrechte in Japan: http://www.crin.org/reg/country.asp?ctryID=106&subregID=10
Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
In Japan erlangt man mit 20 Jahren die Volljährigkeit, davor ist von Minderjährigen die Rede (miseinensha). Im Arbeitsstandardgesetz wird anders definiert: bis 15 Jahren wird von Kind gesprochen (Jido). Bis zu diesem Alter ist eine Beschäftigung verboten und soweit reicht die Schulpflicht. Der Begriff Jugendlicher (nenshosha) wird für Menschen zwischen 15 und 18 Jahren verwendet. Über 18-Jährige werden als Erwachsene (seijin) bezeichnet.
Die dem Büro des Premierministers unterstellte Staatsministerin für Jugendfragen ist für die Angelegenheiten der bis 25-Jährigen zuständig. Bei der LDP (Liberal-Demokratische Partei) beispielsweise wird die Parteijugend bis zum 35. Lebensjahr gerechnet. Einige Untersuchungen über Leben und Einstellung der Großstadtjugend in Tokyo setzen die Spanne auf 15 bis 29 Jahre fest.
(Quelle: Lemaire, Bernard: JugendleiterInnen in Japan und Deutschland, Frankfurt/M. u. a. 1996.)


