Situation der Kinder und Jugendlichen
Kultur und Lebensformen
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Kriminalität
Drogen
Kultur und Lebensformen

Die Zahl der japanischen jungen Menschen bis 34 Jahre betrug nach vorläufigen Schätzungen im März 2009 46 690 000. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind das etwa 36,59 %.
Die Familie spielt in der japanischen Gesellschaft traditionell eine große Rolle. Sie ist eine selbstständige Einheit (auch wirtschaftlich), der sich die einzelnen Mitglieder unterzuordnen haben. Bis in die jüngste Vergangenheit lebten (vor allem auf dem Land) mehrere Generationen einer Familie unter einem Dach zusammen. In der letzten Zeit übernahm dann das Unternehmen mehr und mehr die Rolle der Familie. Der Japaner absolviert in einem Unternehmen seine Ausbildung und gehört diesem dann bis zu seiner Pensionierung an. Doch auch dieses Bild beginnt sich zu verändern. Die Jugendkulturen und Lebensformen der jüngeren Generation, insbesondere in den Großstädten, nähern sich mehr und mehr den denen in Westeuropa oder in den USA an.
Das Leben der jungen Japaner/innen ist im Wesentlichen von der Schule geprägt, in der sie einen Großteil ihrer Zeit verbringen. Oft wird von einer Jugend-Schul-Kultur gesprochen. Nur in wenigen Ländern hat die Schule einen derartigen Einfluss auf die Sozialisation der Kinder und Jugendlichen.
Die meisten japanischen Kinder und Jugendlichen sind in der Regel bis zum späten Abend mit schulischen Aktivitäten wie Hausaufgaben, Schulsportaktivitäten, Nachhilfekursen, etc. beschäftigt. Und auch an den Wochenenden stehen überwiegend schulische Aufgaben neben dann noch zu erledigenden familiären Dingen im Vordergrund. Sogar in den Ferien spielt die Schule häufig noch indirekt eine Rolle. Viele Schulen bieten über ihre Clubs ein umfangreiches Ferienprogramm an, was angesichts des Mangels an Spielraum in den oft kleinen Wohnungen und engen städtischen Wohngebieten dankbar angenommen wird. Auf diese Weise verläuft die Entwicklung der Jugendlichen fast ausschließlich in einem von Erwachsenen vorgegebenen und überwachten Rahmen.
(Quelle: Der Text ist teilweise angelehnt an einen Artikel aus der Olympischen Jugend, Zeitschrift der dsj, Schorndorf 42 (1997), Heft 1, S.10ff.)
Die akademischen Fähigkeiten japanischer Schüler/-innen sind in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. In der PISA-Studie 2003 belegten die teilnehmenden 4700 japanischen Schüler/-innen in Mathematik den 6. Platz (2000: 1. Platz in Mathematik), während sie in Naturwissenschaften den 2. Rang verteidigen konnten. Beim Leseverständnis fielen die sie von Platz 8 auf Platz 14 zurück. Japan hatte hier von allen beteiligten Ländern den stärksten Leistungsabfall zu verzeichnen. Ein Grund dafür könnte die im 2002 eingeführte verringerte Stundenzahl für Japanisch sein. Experten von der Universität Tokyo sehen einen zunehmenden Zusammenhang zwischen dem Bildungshintergrund und der beruflichen Karriere der Eltern und den akademischen Fähigkeiten ihrer Kinder.
(Quelle: Japan Brief, FPC Nr. 0456, 13.12.2004; www.botschaft-japan.de, 18.3.2005)
Werte wie die Ehe werden von jungen Japaner/-innen immer weniger geschätzt. Ende der Neunzigerjahre waren fast 90% der 20- bis 24-Jährigen nicht verheiratet, bei den 25- bis 29-Jährigen waren es rund 50%. Außerdem entscheiden sich viele junge Japaner/-innen dafür, immer später oder gar keine Kinder zu bekommen. Dies hat erheblich Folgen für die japanische Gesellschaft.
Seit Mitte der Achtzigerjahre fallen viele junge Japaner/-innen durch ein problematisches Sozialverhalten auf. Dazu gehören Gewalt gegen das Lehrpersonal und gegen Mitschüler/-innen sowie die Schikanierung von Mitschüler/-innen. In der Schule wurde versucht, durch frühes und hartes Eingreifen diesem Verhalten entgegenzuwirken. Verängstigten Schüler/-innen wurde verstärkt schulpsychologische Hilfestellung angeboten.
Außerhalb der Schule fielen gegen Mitte/Ende der Neunzigerjahre junge Mädchen dadurch auf, dass sie mit älteren Männern ausgingen und teilweise mit ihnen schliefen und dafür Geld oder Geschenke entgegennahmen. Seit einigen Jahren kommt es zu brutalen Raub- und Mordtaten an älteren Männern, auch als Jagd auf Opis (oyajigari) bekannt. Vornehmlich ist hier die Altersgruppe der 15- bis 17-jährigen jungen Männer involviert.
Japans Jugendliche sehen sich immer stärker der Möglichkeit, aber auch dem Zwang gegenüber, ihre Biografie selbst zu gestalten und sich eigene Lebensräume zu schaffen, Lebensstile zu entwickeln, Werte oder Rollen zu testen sowie Freiräume zu nutzen.
(Quelle: Sinkende Kinderzahlen in Japan. Schlaglichter aus jugendsoziologischer Sicht. Von Manuel Metzler, In: Japan aktuell 1/2005)
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenquote in Japan ist im Vergleich zu europäischen oder amerikanischen Werten immer relativ niedrig. Das hängt unter anderem mit der weit verbreiteten und traditionell verankerten Bindung der Arbeitnehmenden an ein Unternehmen zusammen. Japanische Arbeitnehmende, die einmal eine Ausbildung in einem Unternehmen absolviert haben, werden nicht ohne weiteres entlassen. In den letzten Jahren ist diese Tradition leicht ins Wanken geraten, da die japanische Wirtschaft mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Die stabilen Arbeitslosenquoten von um die 3% waren nicht mehr zu halten.
Aktuelle Zahlen (Dezember 2006) weisen eine Gesamtarbeitslosigkeit von 2,75 Millionen Männern und Frauen aus. Die Zahl der arbeitslosen jungen Japaner/-innen (15- bis 34-Jährige) liegt bei 1 270 000 (Dezember 2005: 1 390 000) und damit bei etwas über 46%.
(Quelle: Statistics Bureau & Statistics Center of Japan, www.stat.go.jp/english/) www.stat.go.jp/english/data/roudou/154.htm 27.2.2007
Nach einer Studie des Kabinettbüros bemüht sich das Gros der arbeitslosen jungen Japaner/-innen gar nicht um Arbeit. Die Anzahl der als so genannte NEETs ("ohne Beschäftigung, Ausbildung oder Fortbildung" [not in employment, education, or training]) bezeichneten jungen Leute, und die zu einem wichtigen gesellschaftlichen Thema geworden sind, weil sie weder arbeiten noch studieren, ist 2004 auf nunmehr 520 000 gestiegen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, setzt die japanische Regierung Maßnahmen wie so genannte Boot Camps ein, wo den nichtarbeitswilligen jungen Leuten in drei Monaten Grundlagen der Selbstdisziplin, Ethik und Arbeitsetikette vermittelt werden. Außerdem sollen sie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit erhalten.
(Quellen: The Japan Times vom 11.9.2004, www.japantimes.co.jp/cgi-bin/getarticle.pl5, 26.10.2004; The Japan Times vom 10.9.2004, www.japantimes.co.jp/cgi-bin/getarticle.pl5, 26.10.2004)
Mit der sinkenden Kinderzahl sinkt auch die Zahl junger Arbeitskräfte in Japan. Nach Angaben des Japan Productivity Center wird die arbeitsfähige Bevölkerung unter 30 Jahren im Jahr 2010 bei etwa 12,3 Millionen liegen (1997: 16,39 Millionen). Mit der Abnahme der jungen Arbeitskräfte verändert sich auch ihre Einstellung zur Arbeit. Viele junge Menschen neigen inzwischen dazu, sich nicht mehr lebenslang einer Firma zu verpflichten. Junge Menschen, die Arbeit finden, kündigen relativ früh nach ihrer Einstellung, ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz zu haben. Oberschüler/-innen gehen in zunehmendem Maße gar kein festes Beschäftigungsverhältnis mehr ein, sondern arbeiten auf Basis kurzfristiger Jobs oder Honorarverträge. Die Anzahl dieser so genannten Freeter lag nach Schätzungen 2003 bei ungefähr zwei Millionen, das sind doppelt so viele wie vor zehn Jahren.
Viele große Unternehmen versuchen inzwischen, viel versprechende junge Arbeitskräfte frühzeitig auszuwählen, möglichst schon im Grundstudium. Vermehrt bieten Betriebe Praktika für Studierende an. 2003 wurde seitens der Regierung der Plan zur Ermunterung zur Eigenständigkeit für junge Menschen (wakamono jiritsu chôsen puran) beschlossen. Darin sind Flexibilisierungen vorgesehen, die die Schulen von ihrer Vermittlungsaufgabe entlasten, den Arbeitsmarkt beleben und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen sollen. Damit soll eine bessere Abstimmung zwischen Bewerberprofilen und Unternehmensanforderungen erreicht werden.
(Quelle: Sinkende Kinderzahlen in Japan. Schlaglichter aus jugendsoziologischer Sicht. Von Manuel Metzler, In: Japan aktuell 1/2005)
Kriminalität
Generell ist die Kriminalitätsbelastung in Japan im Vergleich zu anderen Industrieländern gering, das gilt auch für die Jugendkriminalität.
Jugendliche Straftäter/-innen sind Jugendliche zwischen 14 und 19, denen nach polizeilichen Ermittlungen die im Strafgesetzbuch definierten Verstöße zugeschrieben werden (2004: 134 847 Verstöße). Spezielle Straftäter/-innen sind Jugendliche zwischen 14 und 19, bei denen von der Polizei Verstöße ermittelt wurden, die gesetzlich nicht in der Kategorie der Straftaten zu finden sind (2004: 6272 Verstöße). Statustäter/-innen sind Jugendliche unter 20, bei denen die künftige Begehung einer Straftat oder eines Vergehen gegen das Strafgesetzbuch aufgrund ihrer Persönlichkeit oder ihres früheren Verhaltens als wahrscheinlich angesehen wird (2004: 1657 Verstöße).
Personen unter 14 Jahren sind nach dem Strafgesetzbuch nicht strafmündig. Sie unterliegen dem Jugendwohlfahrtsgesetz. In den meisten Situationen verweist die Polizei den Fall an ein Kinderberatungszentrum, dass dann beschließt, ob der Fall an ein Familiengericht abgegeben oder der/die Jugendliche direkt in eine Einrichtung des Jugendstrafvollzugs eingewiesen wird.
Jugenddelinquenz wird gemäß den Statistiken der japanischen Polizei in folgende vier Kategorien gefasst:
- Eigentumsdelikte,
- Betäubungsmittelmissbrauch,
- Bandenwesen,
- Gewalttaten.
Bei den Gewaltdelikten war bis Mitte der Neunzigerjahre ein stetiger Rückgang zu beobachten. Seitdem zeigt sich eine stetige Verschärfung und auch Brutalisierung jugendlicher Kriminalität. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität ist in Japan bisher einzig Aufgabe der Jugendpolizei. Diese verstärkte mit ihren rund 60 000 ehrenamtlichen Jugendhelfern ihre Kontrollaktivitäten. Im internationalen Vergleich jedoch erscheint die japanische Jugendkriminalität immer noch eher harmlos. Trotzdem führte die Dramatisierung der Jugendkriminalität 2001 zur Verschärfung des Jugendgesetzes. Im Oktober 2004 wurde sogar die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 13 Jahre vom Justizminister vorgeschlagen. Die japanische Kriminal- und Präventionspolitik entfernt sich zusehends von einem täter- und hintergrundsorientiertem Vorgehen.
(Quellen: Sinkende Kinderzahlen in Japan. Schlaglichter aus jugendsoziologischer Sicht. Von Manuel Metzler, In: Japan aktuell 1/2005; www8.cao.go.jp/youth/english/whitepaper/2005/1-5.html, Zugriff 14.3.07; www.npa.go.jp/english/syonen1/20070312.pdf, Zugriff 14.3.07)
In 2004 hat die National Police Agency Richtlinien für umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von und zum Schutz vor Jugendkriminalität verabschiedet.
Weitere Informationen zu den Verstößen im Einzelnen im White Paper on Youth 2005: www8.cao.go.jp/youth/english/whitepaper/2005/1-5.html
Siehe auch Weiterführendes > Literaturhinweise > Jugend: Current Juvenile Police Policy in Japan (März 2006)
Drogen
Detaillierte Aussagen zum quantitativen Drogenkonsum japanischer Jugendlicher lassen sich nur schwer treffen. Insgesamt scheint das Problem des Drogenmissbrauchs unter Jugendlichen in Japan, ähnlich wie in vielen westlichen Industriegesellschaften auch, in den letzten Jahren zugenommen zu haben. Dies konstatiert zumindest das in Japan zuständige Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales.
Aus diesem Grund hat das Ministerium 2003 einen Fünfjahresplan zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs (Five-Year Strategy to Prevent Drug Abuses) aufgelegt. Dieser sieht unter anderem die Verschärfung von gesetzlichen Bestimmungen, den Ausbau von öffentlicher Gesundheitserziehung und -prävention sowie eine verstärkte internationale Zusammenarbeit vor.
Relevante Gesetze
Das Grundgesetz zur Erziehung (Fundamental Law of Education) wurde erstmals in der Verfassung von 1947 (Artikel 26) verankert. Es garantiert das Recht auf eine für Jungen und Mädchen gleiche und freie grundlegende Bildung.
Die Bereiche der außerschulischen Jugendbildung und Erwachsenenbildung wurden als soziale Bildung zusammengefasst und 1949 in das Gesetz zur sozialen Bildung (Social Education Law) aufgenommen. Es ist seitdem mehrmals verändert und ergänzt worden. Das Gesetz soll die Zuständigkeiten für einzelne Maßnahmen der Sozialen Bildung regeln. Die Überarbeitung von 1959 schrieb die Einrichtung von Jugendhäusern vor und benannte so die Jugend zum ersten Mal als eigenständige Gruppe.
Die Neufassung des Kinderwohlfahrtsgesetzes trat am 1. April 1998 in Kraft. Kernstück des reformierten Gesetzes ist die Flexibilisierung der Kindertagesstätten. Das bedeutet für Eltern, dass sie nun selbst eine Tagesstätte mit einem freien Platz suchen können und nicht mehr an ein bestimmtes Einzugsgebiet gebunden sind.
1999 wurde das Gesetz gegen Kinderprostitution und Kinderpornografie verabschiedet. Damit kann der freiwillige sexuelle Kontakt minderjähriger Mädchen mit älteren Männern, der bis dato nicht als Vergewaltigung galt, strafrechtlich verfolgt werden, sobald die Mädchen dafür Geschenke oder Geld nehmen.
2000 erließ die japanische Regierung das Präventionsgesetz zur Kindesmisshandlung. Auf dessen Basis wurden nachfolgend so genannte Präventionsbüros Kindesmisshandlung eingerichtet.
2000 und 2001 wurden die Gesetze über das Rauchverbot für Minderjährige und über das Alkoholverbot für Minderjährige jeweils ergänzt. Hier wurde jeweil das Strafmaß für Gesetzesverstöße erhöht. Außerdem wurde die Bestrafung sowohl des Geschäftseigentümers als auch des Verkäufers bei Verstößen gegen die Abgabe von Zigaretten an Minderjährige neu aufgenommen. Unter anderem wurde auch die Überprüfung des Alters gesetzlich verankert.
2001 trat auch das Gesetz zur Förderung des Lesevermögens bei Kindern in Kraft. Im Zuge dessen wurde der 23. April zum Kinderlesetag erklärt.
Im Juni 2003 wurde das Gesetz zur Kontrolle von Internet Dating Sites verabschiedet, nachdem bekannt wurde, dass junge Mädchen im Zusammenhang mit dem Besuchen von Dating-Websites Opfer krimineller Machenschaften wurden.
2003 trat auch das überarbeitete Wohlfahrtsgesetz für Alleinerziehende in Kraft. Hier geht es um die Unterstützung Alleinerziehender bei der Kindererziehung sowie bei der Karriereförderung.
Für Dauer von weiteren fünf Jahren bis 2009 wurde 2005 der so genannte New New-Angel-Plan verabschiedet. Er wurde erstmalig 1994 initiiert und 1999 für weitere fünf Jahre verlängert. Der Plan enthält Maßgaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Jugendlichen sowie zur Pflege von begabten Kindern, die Unterstützung von berufstätigen Eltern und die Überprüfung der Arbeitsbedingungen, zur Förderung des Bewusstseins und des Verständnisses für die Bedeutung des Lebens und der Rolle der Familie sowie neue Formen der gegenseitigen Unterstützung und Solidarität bei der Kindererziehung.
(Quelle: Japan Labor Flash No.30 - E-Mail Journal January 17, 2005, www.jil.go.jp/foreign/emm/bi/30.htm, Zugriff 19.3.07)
Internationale in Japan gültige Gesetze sind:
- UN-Kinderrechtskonvention
- Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot von Kinderarbeit.
Kinderrechte in Japan: http://www.crin.org/reg/country.asp?ctryID=106&subregID=10
Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
In Japan erlangt man mit 20 Jahren die Volljährigkeit, davor ist von Minderjährigen die Rede (miseinensha). Im Arbeitsstandardgesetz wird anders definiert: bis 15 Jahren wird von Kind gesprochen (Jido). Bis zu diesem Alter ist eine Beschäftigung verboten und soweit reicht die Schulpflicht. Der Begriff Jugendlicher (nenshosha) wird für Menschen zwischen 15 und 18 Jahren verwendet. Über 18-Jährige werden als Erwachsene (seijin) bezeichnet.
Die dem Büro des Premierministers unterstellte Staatsministerin für Jugendfragen ist für die Angelegenheiten der bis 25-Jährigen zuständig. Bei der LDP (Liberal-Demokratische Partei) beispielsweise wird die Parteijugend bis zum 35. Lebensjahr gerechnet. Einige Untersuchungen über Leben und Einstellung der Großstadtjugend in Tokyo setzen die Spanne auf 15 bis 29 Jahre fest.
(Quelle: Lemaire, Bernard: JugendleiterInnen in Japan und Deutschland, Frankfurt/M. u. a. 1996.)
Kinder- und jugendpolitische Strukturen
Relevante Ministerien und ihre Zuständigkeiten
Nationale und regionale Kinder- und Jugendräte
Kinder- und jugendpolitische Einrichtungen und ihre Kompetenzen
Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte und Aktionsprogramme
Relevante Ministerien und ihre Zuständigkeiten
Die oberste Zuständigkeit für die Entwicklung der Jugend liegt bei einer dem Büro des Premierministers angegliederten Leitstelle für Jugendentwicklung (Headquarters for Promotion of the Cultivation of Youth). Den Vorsitz hat der japanische Premierminister. Mitglieder sind unter anderem die Minister für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie, für Justiz, für Gesundheit, Arbeit und Soziales, die Staatsministerin für Maßnahmen zur Steigerung der Geburtsrate. Diese Leitstelle stellt den engen Kontakt zwischen den auf administrativer Ebene für die Entwicklung der Jugend zuständigen Behörden sicher und strebt nach der Förderung umfassender und effektiver Maßnahmen für junge Leute.
Das Ministerium für Erziehung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie (MEXT) ist für den gesamten Schul-, Hochschul- und außerschulischen Bildungsbereich zuständig. Derzeitiger Minister für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie: Bunmei Ibuki. Innerhalb des Ministeriums gibt es eine Abteilung für Sport und Jugend (Sports and Youth Bureau), die vor allem für die Formulierung und Ausgestaltung einer Politik für die gesunde Entwicklung der Jugend verantwortlich ist. Außerdem unterstehen dem Ministerium folgende Einrichtungen mit nachfolgenden Aufgabenbereichen:
- Erziehungsberatungsstellen: Untersuchungen und Forschungen zur Erziehung, Schulung von Lehrpersonal, Erziehungsberatung,
- Telefonische Erziehungsberatung für Familien: Beratung für problembelastete Familien,
- Kindererziehungs-Hotline: Beratung für Eltern mit Erziehungsproblemen,
- Kinder-Hotline: Beratung für Kinder und Jugendliche mit familiären Problemen,
- National Olympics Memorial Youth Center der National Institution for Youth Education: Informationen und Koordination von Feriencamps, Jugendfreizeiten, Programmpartner deutsch-japanischer Jugendaustauschprogramme.
Weitere Ministerien und Einrichtungen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen, sind:
- Oberste Polizeibehörde
- Polizeipräsidien, Polizeizentralen, Jugendhilfezentren
- Auftrag: Jugendliche polizeilich registrieren, im Verhalten anleiten, jugendliche Opfer schützen, Verstöße gegen das Kinderwohlfahrtsgesetz kontrollieren, Jugendliche beraten. - Justizministerium
- Jugendklassifikationsanstalten: Untersuchung vom Familiengericht zugewiesener Jugendlicher zum Zwecke der Klassifizierung/Weiterleitung,
- Bewährungsaufsichtstellen: Bewährungsaufsicht, Kriminalitätsprävention, Koordination und Anpassung des sozialen Umfeldes der Jugendlichen, Schnell- und Noteinsätze, Beratung,
- Büros der Menschenrechtsberatung: Beratung, Weiterleitung an zuständige Stellen, Zugangshilfen zur Rechtsberatung. - Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales
- Staatliches Zentrum für Psyche und Nerven: klinische und psychische Behandlung,
- Zentren für psychische Gesundheit und Wohlfahrt: Erkenntnisse über psychische Erkrankungen sammeln, untersuchen und entsprechende Beratungen anbieten,
- Heime für arbeitende Jugendliche: Beratung arbeitender Jugendlicher insbesondere zu Freizeitangeboten,
- Kinderberatungsstellen: Beratung und psychologisch-medizinische Begutachtung von Jugendlichen aus Problemfamilien, Einweisung in Jugendheime, Koordination lokaler Jugendhilfeeinrichtungen,
- Hilfestellen für Familien mit Kindern: Aufnahme und Pflege der von den Kinderberatungsstellen zugewiesenen Kinder und Jugendlichen, Vernetzung der lokalen Jugendhilfeeinrichtungen,
- Sprechzimmer für Familien mit Kindern: Beratung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien, Hausbesuche. - Außenministerium
- Jugendaustauschprogramme auf Basis von Kulturabkommen,
- Global Youth Exchange (GYE) Program,
- South Asian Youth Invitation Program,
- Japan Exchange and Teaching (JET) Programme,
- andere.
(Quellen: Jugendhilfe in Japan aus deutscher Sicht. Beitrag von Manuel Metzler. In: neue politik 4/2004; Website des Außenministeriums MOFA)
Nationale und regionale Kinder- und Jugendräte
Der National Council of Youth Organizations in Japan (NCYOJ) (chuseiren) ist der zentrale Dachverband der japanischen Jugendverbände. Er wurde 1951 gegründet und umfasst 23 Vollmitglieder und 13 assoziierte Mitglieder. Darunter fallen auch Organisationen, die sich der Jugendthematik widmen, aber keine konkrete Jugendgruppenarbeit organisieren. Die insgesamte Mitgliederzahl beläuft sich auf etwa 15 Millionen Jugendliche, zirka ein Drittel aller Jugendlichen.
Die National Assembly for Youth Development (NAYD) wurde 1966 unter Initiative des Büros des Premierministers und von freiwilligen Organisationen gegründet, gehört aber offiziell zu den Nichtregierungsorganisationen. Der NAYD gehören 126 nationale Jugendorganisationen an und zirka 100 Einzelpersonen aus akademischen, Finanz- oder Wirtschaftsbereichen, die die Arbeit der NAYD unterstützen.
Kinder- und jugendpolitische Einrichtungen und ihre Kompetenzen
Das National Institution for Youth Education (NIYE) ist in erster Linie eine nationale Bildungseinrichtung, die 2008 mit dem Ziel gegründet wurde, die gesunde Entwicklung von Jugend und Jugenderziehung zu unterstützen. Sie ist der Zusammenschluss der bis dato einzeln agierenden Einrichtungen National Olympics Memorial Youth Center, National Youth Houses und National Children’s Center. Zu den zahlreichen Aktivitäten zählen vor allem die Organisation von Trainingskursen für Jugendliche, Jugendleiter und Ausbildungskräften von Jugendlichen, die Vernetzung und Kooperation mit anderen Jugendbildungseinrichtungen sowie die Erstellung von Studien und Untersuchungen zur Jugendbildung.
Auf lokaler Ebene wurde damit begonnen, ein Ombudsman-System für Kinder einzurichten. Dem System gehören derzeit vier lokale Behörden (die Stadt Kawasaki, die Stadt Kawanishi/Hyogo, die Stadt Ginam im Bezirk Hashima/Präfektur Gifu, die Präfektur von Saitama) an.
Im Rahmen der Umsetzung der von Japan 1994 ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention wurden auf lokaler Ebene Verfügungen zur Umsetzung der Rechte von Kindern verabschiedet. Derzeit gibt es fünf lokale Behörden, die diese umsetzen. Dazu gehören: die Stadt Kawasaki, die Stadt Naie im Bezirk Sorachi auf der Insel Hokkaido, die Stadt Kosugi im Bezirk Imizu/Präfektur Toyama, die Stadt Tajimi/Präfektur Gifu und die Präfektur Kochi. Die Stadt Kawasaki war die erste Stadt in Japan, die eine Verfügung zur Umsetzung der Rechte von Kindern auf lokaler Ebene verabschiedete.
Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte und Aktionsprogramme
Die japanische Regierung hat im Dezember 2003 eine Nationale Politik zur Entwicklung der Jugend (National Youth Development Policy) verabschiedet, die die Grundprinzipien und Ausrichtung der mittel- und langfristigen Regierungsprogramme für eine gesunde Entwicklung der Kinder und Jugend in Japan für die nächsten fünf Jahre formuliert. Die Kinder- und Jugendpolitik sowie kinder- und jugendpolitischen Maßnahmen sollen in Übereinstimmung mit der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte zum Schutz und zur Förderung der Kinder und Jugendlichen vorangetrieben werden. Diese Nationale Kinder- und Jugendpolitik wurde aufgrund der Berichte der Fachkonferenz für Jugendentwicklung formuliert, dem Leitenden Kabinettssekretär im April 2003 vorgelegt und in der Zentrale für Jugendentwicklung im Dezember 2003 verabschiedet. Sie spiegelt außerdem die Beratungen der Untersuchungskommission für Maßnahmen gegen Jugendkriminalität wider. Schwerpunkte der Nationalen Kinder- und Jugendpolitik sind:
- Sicherung und Förderung der Gesundheit von Mutter und Kind
- Verbessertes Kindererziehungsgeld
In diesem Bereich bemüht man sich, bei Geschäftsinhabern im Allgemeinen ein höheres Maß an Anerkennung zu erreichen, um die reibungslose Formulierung und Umsetzung von Aktionsplänen zu fördern, die aus dem im Juli 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Unterstützung der Entwicklung der kommenden Generation (Gesetz Nr. 120) abgeleitet sind. - Qualitätsverbesserung bei der Betreuung und Erziehung in Kinderkrippen und Kindergärten
- Verbesserte Gesundheitserziehung in den Schulen
- Entwicklung der Fähigkeiten für das tägliche Leben
Um das moralische Bewusstsein von Kindern zu entwickeln, wird die Moralerziehung in den Schulen verbessert und es werden Präventionskurse gegen Jugendkriminalität angeboten. Darüber hinaus werden Kriminalitätsbekämpfungsmaßnahmen wie die Einrichtung von Notrufgeräten an den Schulwegen und in Parks und andere ergriffen. - Bereitstellung von Aktivitätsangeboten zur Erreichung von sozialer Eigenständigkeit
- Entwicklung von Arbeitsfähigkeit und Motivation
- Förderung der Beteiligung in der Gemeinde
- Unterstützung von Jugendlichen mit Behinderungen
- Unterstützung von Jugendlichen mit Lernbehinderungen oder Aufmerksamkeits-Defizit/Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS)
- Unterstützung von Alleinerziehenden
Basierend auf der Neufassung des Fürsorgegesetzes für Alleinerziehende von April 2003 sind insgesamt folgende Maßnahmen zur Unterstützung der Eigenständigkeit getroffen worden: (1) Projekte zur kurzfristigen Unterstützung von Kindererziehung, Kindererziehungsmaßnahmen und Unterstützung zum Lebensunterhalt, (2) Maßnahmen zur Unterstützung der Beschäftigung wie Beschäftigungsprojekte für Alleinerziehende, Zentren zur Unterstützung der Eigenständigkeit und Sozialleistungen für die Eigenständigkeit der Familien von Alleinerziehenden. - Maßnahmen gegen Jugendkriminalität
- Unter Berücksichtigung der schwierigen Jugendkriminalitätssituation in den letzten Jahren sowie der steigenden Zahl von jugendlichen Straftäter(inne)n und der immer noch hohen Zahl von schweren jugendlichen Straftäter(inne)n hat die Regierung zur Entwicklung einer engen Koordination, Informationsaustausch und Diskussionen mit den entsprechenden Organisationen den Abteilungsleiterausschuss für Maßnahmen gegen Jugendkriminalität in der Leitstelle für Jugendentwicklung gebildet, so dass Maßnahmen gegen Jugendkriminalität durch die Koordinierung der zuständigen Behörden verstärkt werden können.
- Präventionskurse gegen Straftaten und Präventionskurse gegen Drogenmissbrauch werden zur Vorbeugung von Jugendkriminalität und gleichzeitigen Förderung von Maßnahmen veranstaltet, um bei den verschiedenen Organisationen Angebote und Stellen für unterschiedliche Aktivitäten und Beratungstätigkeiten zu schaffen.
- Mit Hilfe von privaten Freiwilligen setzen Zentren für Jugendunterstützung und Zentren für Jugendberatung Schutz- und Beratungsmaßnahmen um und fördern dabei in Koordination mit relevanten Organisationen gleichzeitig die Bildung von Unterstützungsteams.
- Um die Rehabilitation von Jugendlichen durch die Untersuchung von Fällen und die entsprechende Therapie und Beratung zu unterstützen, sind verschiedene Organisationen wie die Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengerichte, Unterbringungseinrichtungen, Fürsorgeheime, Jugendstrafanstalten, Ausbildungs- und Erziehungsheime für Jugendlichen und Bewährungsämter an der Durchführung der Therapie und Reaktion auf die einzelnen Fälle beteiligt.
- Um sich mit Verhaltensstörungen von Kindern wie Einschüchterung und Gewalt an Schulen zu befassen, wurden Unterstützungssysteme auf kommunaler Ebene wie beispielsweise aus Schulen und relevanten Organisationen bestehende organisierte Unterstützungsteams gebildet.
- Maßnahmen zur Vorbeugung von Kindesmissbrauch
Die Zahl der an die Kinderberatungsstellen verwiesenen Beratungsfälle hat sich in jüngster Vergangenheit im gesamten Land dramatisch erhöht. Die Steigerungsrate hat sich etwas verlangsamt, im Haushaltsjahr 2002 erreichte sie 24 000 Fälle, etwa die doppelte Zahl wie im Haushaltsjahr 1999, als das Gesetz zur Vorbeugung von Kindesmissbrauch in Kraft trat. Die Zahl der schwierigen Fälle nimmt zu. Um Kindesmissbrauch zu verhüten und die gesunde physische und psychische Entwicklung und Eigenständigkeit aller Kinder zu fördern ist es notwendig, dass die betroffenen Organisationen nahtlose und umfassende Unterstützung mit Früherkennung, Therapie, Schutz, Unterstützung und Nachsorge durchführen. Zu diesem Zwecke hat man sich bemüht, Erkenntnisse und Informationen unter den relevanten Organisationen auszutauschen und dazu die Konferenz für Präventionsmaßnahmen gegen Kindesmissbrauch veranstaltet, an der relevante Behörden und verschiedene betroffene Organisationen teilnahmen. - Maßnahmen gegen Vergehen zu Lasten des Wohlergehens von Jugendlichen
- Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche für Schulabbrecher und jugendliche Arbeitslose
- Unterstützung für die Beschäftigung von Personen mit Behinderungen
- Unterstützung für die Beschäftigung von straffälligen Jugendlichen
Im Rahmen der Therapie in Ausbildungseinrichtungen des Jugendstrafvollzugs und Jugendstrafanstalten wird die Einstellung von Jugendlichen zur Arbeit verbessert, die Arbeitsmotivation angeregt, und sie werden ermutigt, diverse Qualifikationen zu erwerben. - Schaffung eines Rahmens für die Zugänglichkeit von Leistungen
Das Justizministerium und das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales veröffentlichen Informationen über freiwillige Bewährungshelfer, im Bereich Menschenrechte tätige Freiwillige (insbesondere Freiwillige für den Schutz von Kinderrechten) und Mitglieder von Kinderausschüssen und gehen aktiv auf betroffene Organisationen wie Kommunalverwaltungen zu, um entsprechendes Personal aus einem großen Spektrum von Altersgruppen und Fachgebieten zu erhalten und gleichzeitig die Schulungskapazitäten zu verbessern. - Schaffung von qualitativ guten Wohn- und Lebensumfeldern zur Unterstützung der Kindererziehung
- Entwicklung von Städten, in denen Jugendliche nicht so leicht Opfer von Straftaten werden
- Beseitigung von schädlichen Umfeldern für die Jugend
- Förderung von Umfragen und Studien, Bereitstellung von für Jugendliche leicht verständlichen Informationen und Arbeit zur Entwicklung der Berichterstattung und des öffentlichen Bewusstseins (Webseite für Jugendliche: www8.cao.go.jp/youth2/index.html).
Zusammenfassend lässt sich die Politik zur gesunden Entwicklung junger Menschen, die unter der Ägide des Ministeriums für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie steht, in drei Bereichen darstellen:
- Förderung von Maßnahmen für Jugendliche, um Erfahrungen zu sammeln,
- Maßnahmen für verhaltensauffällige Jugendliche,
- Förderung von Leseaktivitäten für Kinder.
Weiterführende Hinweise zum Thema Partizipation: Participation as a Key Concept in Modern Japanese Youth Work, Beitrag von Haruhiko Tanaka von der Rikkyo Universität. http://www.childresearch.net/RESOURCE/RESEARCH/2004/TANAKA.HTM, letzter Zugriff 16.5.12
Einmal jährlich erscheint das so genannte Weißbuch Jugend (White Paper on Youth - Informationen auf Englisch, zuletzt aus 2006, in der Spalte ganz rechts!!), das vom Büro des Premierministers (Management and Coordination Agency) herausgegeben wird. Das Weißbuch Jugend berichtet über die aktuelle Lage von Jugendlichen in Japan und relevante Maßnahmen, so dass die Öffentlichkeit ein Verständnis für die nationale Jugendpolitik und Verwaltung erhalten kann. Es wird seit 1956 herausgegeben.
Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales hat am 17. Januar 2005 beschlossen, den New New-Angel-Plan (Neuer Neuer-Engel-Plan) umzusetzen, ein Fünf-Jahres-Programm zur Bekämpfung der sinkenden Geburtenrate, das die Regierung vom Haushaltsjahr 2005 an umsetzen wird. Die Umsetzung dieses Plans ist ein zentrales Ziel der Kinder- und Jugendpolitik in Japan. Bei den speziellen Umsetzungsleitlinien hat der Plan die folgenden vier Hauptthemen ausgewiesen:
- Förderung der Eigenständigkeit von Jugendlichen und Erziehung von physisch und psychisch starken Kindern,
- Unterstützung der Menschen bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Kindererziehung und Überprüfung ihrer Arbeitszeitpläne,
- Förderung des Bewusstseins und des Verständnisses für die Bedeutung des menschlichen Lebens und der Rolle der Familie, und
- Neue Formen gegenseitiger Unterstützung und Solidarität im Zusammenhang mit der Kindererziehung.
Was die zahlenmäßigen Ziele im Plan anbelangt, so wird die durchschnittlich von Männern für Hausarbeit und Kindererziehung pro Tag aufgewendete Zeit von derzeit 48 Minuten auf etwa zwei Stunden erhöht, was in etwa mit den Zeiten anderer Industrieländer vergleichbar ist. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Prozentsatz der Männer in den Dreißigern mit langen Arbeitszeiten - wöchentlich 60 Stunden oder mehr - auf die Hälfte der aktuellen Zahl von 23% reduziert. Außerdem wird der Prozentsatz der Kindererziehungsurlaub in Anspruch nehmenden Männer von derzeit 0,3% auf 10% und die Zahl der Frauen im Erziehungsurlaub von 40% auf 80% erhöht.
Die Zahl der in Tagesbetreuungseinrichtungen aufgenommenen Kinder wird vom in diesem Haushaltsjahr angestrebten Ziel von 2,03 Millionen auf 2,15 Millionen erhöht.
Der vorhergehende New-Angel-Plan mit seinem Schwergewicht auf der Unterstützung der Kinderbetreuung ist 2004 ausgelaufen. Der New New-Angel-Plan hat sich hin zu einer Politik verlagert, bei der ein größeres Schwergewicht auf der Arbeit von Kommunen und der Privatwirtschaft liegt, und nennt selbst für Unternehmensprogramme spezielle zahlenmäßige Ziele. Das Ziel besteht darin, die Quote der Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs durch Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft auf mindestens um 50% anzuheben (die Quote lag im Haushaltsjahr 2003 bei 47%), den Prozentsatz der Unternehmen, die Erziehungsurlaubsysteme in ihrer Beschäftigungsvorschriften einbeziehen, auf 100% zu erhöhen (der Anteil lag im Haushaltsjahr 2002 bei 61%).
Um außerdem Schüler/-innen von Mittelschulen und Höheren Schulen zu ermutigen, Kinderbetreuung als eine erfreuliche und unterhaltsame Erfahrung zu betrachten, wird der Plan für solche Jugendliche Möglichkeiten anbieten, in Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen mit Babys und Kleinkindern in Kontakt zu kommen. Es werden auch neue Ideen wie die Einrichtung von Stützpunkten zur Unterstützung/Hilfe bei der kommunalen Kinderbetreuung einbezogen.
Der New New-Angel-Plan ist Ausdruck des im Ministerium bestehenden Krisenbewusstseins, nachdem man festgestellt hat, dass dem Rückgang der Kinderzahlen nicht einfach durch Umsetzung von Plänen aus der Vergangenheit ein Ende gesetzt werden kann. Jetzt wird die Gesellschaft insgesamt aufgefordert, umfangreichere Maßnahmen zu ergreifen.
Weitere Aktionspläne der japanischen Regierung:
- Aktionsplan zur Verbesserung der englischen Sprachkenntnisse bei japanischen Schülerinnen und Schülern, um sie so fit für internationale Kontakte zu machen;
- Aktionsplan zu Schaffung von Spielplätzen für Kinder, der Familien, Gemeinschaften, Schulen landesweit dazu auffordert, zusammenzuarbeiten, um sichere Aktionsräume für Kinder zu schaffen sowohl in der Schule als auch im außerschulischen Rahmen,
- Nationaler Aktionsplan zur emotionalen Bildung von Kindern, das sich an Jugendverbände landesweit richtet und die Schaffung eines sozialen Umfeldes anstrebt, das sich förderlich auf die emotionale Entwicklung junger Menschen auswirkt.
(Quelle: www.mext.go.jp/english/news/2007/03/07022214.htm, Zugriff 14.3.07)
Staatliche nationale Förderung
Die Ausgaben für die Jugend des Ministeriums für Erziehung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie sichern den größten Teil der Jugendarbeit und schließen die Unterhaltung der Schulen mit ein. Daneben fördern die einzelnen Ministerien ihre spezifischen Programme der Jugendhilfe beziehungsweise der Jugendsozialarbeit.
Die öffentliche Finanzierung spielt in Japan eine untergeordnete Rolle. Es gibt keine Dauer- oder Maßnahmenförderung mit Rechtsanspruch. Die Förderung ergibt sich in der Regel aus Einzelentscheidungen. Das gesamte Budget macht demzufolge nur einen geringen Teil der Gesamthaushaltssumme aus.
Private und sonstige Finanzierungsquellen
Die Jugendverbände finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, aus dem Erlös von Veranstaltungen und aus Spenden beziehungsweise aus der Unterstützung von Firmen und Geschäftsleuten.







