Relevante Gesetze

Ein junger Mensch in Litauen ist eine Person, die 14, aber noch nicht 29 Jahre alt ist. Alle Personen bis 14 Jahren zählen als Kinder.

Das vom nationalen Jugendrat LiJOT und dem Parlament entwickelte Rahmengesetz für Jugendgesetz der Republik Litauen Nr. IX-1871 wurde Mitte 2004 vom litauischen Parlament (Seimas) verabschiedet. In dem Gesetz werden die Strukturen der freien und staatlichen Träger der Jugendarbeit und die Gestaltung der Jugendpolitik auf lokaler und nationaler Ebene geregelt. Außerdem sind die Prinzipien der Parität, der Subsidiarität, der Zusammenarbeit zwischen Institutionen, der Partizipation und der Selbstbestimmung von Jugendlichen, der Informationsaustausch, der freiwilligen Arbeit sowie die Selbstverwaltung von Jugendlichen festgeschrieben. Ebenso wird an Ergänzungen zu bestehenden Gesetzen wie dem Gesetz über die außerschulische Jugendbildung und dem Gesetz über die Standardisierung der Arbeit der lokalen Referenten für Jugendpolitik gearbeitet.

Weitere wichtige Gesetze:

(Quelle: Youth Policy in Transformation, 2002)

Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen

Führerscheinerwerb – ab 18 Jahre; ab 14 Jahre Fahrschulunterricht für Motorrad und Auto möglich; ab 10 Jahre mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen
Alkohol-/Tabakgenuss – ab 21 Jahren; kein Alkoholverkauf an Personen unter 21 Jahren; Veranstaltungen für Minderjährige dürfen nicht von Tabakfirmen gesponsert sein
Wehrpflicht – ab 19 Jahre (in Ausnahmefällen ab 18 Jahre), Dauer des Wehrdienstes: 1 Jahr; alternativer Dienst für Wehrdienstverweigerer dauert 18 Monate; Studierende an Hoch- und Fachhochschulen können alternativ zum Wehrdienst Kurse für Armeeoffiziere belegen und das militärische Training in den Sommerferien absolvieren
Wahlrecht – ab 18 Jahre (für Staatsbürger Litauens und Personen mit unbegrenzter Aufenthaltsgenehmigung)
Volljährigkeit – ab 18 Jahre
Volle Strafmündigkeit – ab 16 Jahre (in Ausnahmefällen mit 14 Jahren)
Mitgliedschaft/Gründung Parteien und Organisationen – ab 18 Jahre; ab 14 Jahre in Gewerkschaften
Arbeitsaufnahme – ab 16 Jahre; ab 14 Jahre mit Erlaubnis der Eltern (nur für Arbeiten, die von den Ministerien für Soziales und Arbeit sowie für Gesundheitsfürsorge genehmigt sind)
Freiwilligentätigkeit in Litauen – ab 16 Jahre für Personen mit Wohnsitz in Litauen (unter 16 Jahre mit Erlaubnis der Eltern)
Heirat – ab 18 Jahre; ab 15 Jahre mit Gerichtsbeschluss; bei Schwangerschaft noch früher möglich
Sexuelle Mündigkeit – ab 18 Jahre
Auslandsreisen – ab 18 Jahre ohne Begleitung; bei verheirateten Minderjährigen auch früher

Mit 16 Jahren erhalten Bürgerinnen und Bürger Litauens einen Pass, bei Auslandsreisen in Ausnahmefällen auch früher.
(Quelle: Youth Policy in Transformation, 2002)