Relevante Gesetze

Amtliche Texte, die den Kinder- und Jugendbereich betreffen, findet man in der Sammlung der Regelungen und Verwaltungsvorschriften, die vom Ministerrat 1995 herausgegeben wurde.

Zu diesen Gesetzen und Verordnungen gehören unter anderem:

  • die Kinderrechtskonvention,
  • das Gesetz über das Bildungssystem,
  • das Gesetz über das Hochschulwesen,
  • das Gesetz über das Familienrecht,
  • das Gesetz über die Erziehung zur Enthaltsamkeit und gegen den Alkoholmissbrauch,
  • das Gesetz über die Beschäftigung und Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit,
  • die Verordnung über den Aufenthalt von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendstube der
    Miliz,
  • die Konvention über die Maßnahmen gegen den Frauen- und Kinderhandel,
  • der Beschluss über amtliche Untersuchungen des Gesundheitszustands der Jugendlichen,
  • die Verordnung über die Verbreitung von Rundfunk- und Fernsehsendungen, die die
    psychische, seelische und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendliche stören können,
  • das Gesetz über die Jugendgerichtsbarkeit,
  • das Gesetz über das Kinder- und Pflegegeld,
  • die UNESCO-Konvention,
  • die Verordnung über öffentliche psychologische und pädagogische Beratungsstellen sowie andere öffentliche Fachberatungsstellen und andere.

Viele Gesetze werden durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ergänzt.

Die polnische Internetseite www.abc.com.pl/serwis/publik.htm hat eine kostenlose Suchmaschine für alle neuen Gesetzestexte seit 1995.

Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen

In Polen gilt man bis 18 Jahre als Kind, bis 21 Jahre als Jugendlicher.

Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und Restaurants ist nicht verboten. In Nachtbars, Nachtclubs und ähnlichen Vergnügungsbetrieben dürfen sich jedoch nur volljährige Personen aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jedweder Art ist bis zum Alter von 18 Jahren nicht erlaubt.

Beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen gelten wie in Deutschland auch Altersbeschränkungen, die gesondert bekannt gemacht werden. Die Kategorien sind: ohne Einschränkungen, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren, ab 18 Jahren.

Das Rauchen ist seit 1995 außerhalb von gesonderten Räumen allgemein verboten (d.h. in Räumen des Gesundheitswesens, Schulen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, öffentlichen Gebäuden und einräumigen Gaststätten). An unter 18-Jährige dürfen keine Tabakwaren verkauft werden.

Das Reisen per Anhalter/Trampen ist erlaubt.

Für weitere Fragen kann man sich in Polen an folgende Institutionen wenden: die Polizei, das Komitee für Kinderrechte und das Familiengericht.

(Quelle: Büro für Koordination der Präventivdienste der Hauptkommandantur der Polizei; Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.: Jugendschutz in Ferienländern, Berlin 2004)