Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit
Hier gibt's Infos zu den Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit in Polen. Mehr lesen unter
Situation der Kinder und Jugendlichen
Kultur und Lebensformen
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Kriminalität
Drogen
Kultur und Lebensformen
Laut Jugendbericht 2011 schätzen sich die polnischen Jugendlichen selbst als ehrlich, respektvoll gegenüber anderen, familienverbunden, bescheiden, feinfühlig in Bezug auf aktuelle Ereignisse und bei Problemen anderer ein. Sie unterstreichen ihre Sparsamkeit und ihr Normalsein.
Jugendliche aus privilegierten Familien setzen noch mehr auf intellektuelle Werte und eine aktive Lebensgestaltung und unterliegen weniger dem Gruppenzwang als Jugendliche aus weniger betuchten Verhältnissen. Diese sehen die Welt viel emotionaler und ahmen häufiger nach. Moralische Werte wie Familie, Religiösität und Patriotismus haben bei diesen Jugendlichen einen höheren Stellenwert.
Sentimentale "Minimalist(inn)en" ohne hohe Ansprüche an das Leben sind jedoch in der Minderzahl bei den polnischen Jugendlichen (5 % der jungen Erwachsenen und 11,5 % der Jugendlichen). "Träumer/-innen" - Jugendliche, die viel erwarten, aber wenig Hoffnung auf Erfolg haben - machen 20 % der Jugendlichen aus. Zusammen mit den Minimalis(inn)en bildet diese Gruppe eine Minderheit. Die meisten Jugendlichen sind eher ehrgeizig und aktiv veranlagt. Die älteren Jugendlichen orientieren sich dabei stärker an der Mittelklasse und Statussymbolen, während die jüngeren Jugendlichen Spaß haben wollen, unkonventionelle Wege bei der Jobsuche beschreiten und sehr konsumfreudig sind.
(Quelle: Jugendbericht 2011 der polnischen Regierung, Seiten 43-45)
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Die Erwartungen polnischer Jugendlicher an ihren ersten Job gelten zuallererst einer guten Bezahlung, gefolgt von guten Arbeitsbedingungen und Zufriedenheit im Job. Aber auch Punkte wie Jobsicherheit, gute Anbindung der Arbeitsstelle, Tätigkeit entsprechend der Qualifizierung und freundliche Atmosphäre spielen für die Jugendlichen eine Rolle. In Polen begannen Jugendliche zwischen 2000 und 2007 durchschnittlich mit 22 zu arbeiten.
Im 3. Quartal 2011 waren bei den arbeitsfähigen Jugendlichen unter 24 Jahren 401 500 arbeitslos gemeldet (21,6 % der arbeitslosen Bevölkerung), bei den 25- bis 34-Jährigen 548 200 (29,4 % der arbeitslosen Bevölkerung).
Perspektiven gibt es für diejenigen, die in die vier Metropolen Warschau/Warszawa, Posen/Poznan, Breslau/Wroclaw und Krakau/Kraków ziehen. In einer Gegenüberstellung der Wojewodschaften ergibt sich bezüglich der regionalen Unterschiede folgendes Bild:
Arbeitslosigkeit nach Wojewodschaften und Altersgruppen
(Angabe in 1000, Stand 3. Quartal 2011)
| Wojewodschaft | gesamt | unter 24 Jahren | 25 - 34 Jahre |
|---|---|---|---|
| Dolnośląskie | 136,8 | 23,8 | 38,7 |
| Kujawsko-pomorskie | 130,4 | 29,7 | 38,4 |
| Lubelskie | 113,4 | 27,0 | 38,0 |
| Lubuskie | 54,7 | 11,0 | 16,1 |
| Łódzkie | 131,3 | 25,0 | 36,3 |
| Małopolskie | 135,2 | 36,3 | 39,8 |
| Mazowieckie | 236,7 | 46,2 | 68,4 |
| Opolskie | 45,2 | 9,3 | 12,5 |
| Podkarpackie | 136,4 | 33,3 | 42,4 |
| Podlaskie | 62,1 | 14,5 | 17,8 |
| Pomorskie | 99,5 | 22,3 | 28,4 |
| Śląskie | 176,7 | 33,8 | 52,3 |
| Świętokrzyskie | 78,3 | 17,8 | 24,3 |
| Warmińsko-mazurskie | 98,3 | 21,9 | 28,3 |
| Wielkopolskie | 125,8 | 31,2 | 37,8 |
| Zachodniopomorskie | 100,8 | 18,5 | 28,6 |
Insbesondere in den Wojewodschaften Lubelskie, Podlaskie, Podkarpackie und Warmińsko-Mazurskie ist die Jugendarbeitslosigkeit sehr hoch.
(Quelle: Zentrales Statistisches Büro GUS)
Informationen zum Zugang Jugendlicher zum Arbeitsmarkt in Polen hier ...
Drogen
2009 hat das Nationale Büro für Drogenprävention Fördermittel für peer-education-Programme an 12 Nicht-Regierungsorganisationen vergeben. Ziel war die Umsetzung von lokal angesiedelten beziehungsweise peer-to-peer-angelegten Programmen zur Drogenprävention und Gesundheitsförderung bei jungen Leute.
Laut Gesetz zum Umgang mit Drogensucht vom Juli 2005 sind die lokalen Regierungen (auf Provinz- und kommunaler Ebene) verpflichtet, eigene Programme zur Bekämpfung von Drogensucht zu entwickeln und umzusetzen. Im Rahmen dieser Programme können die lokalen Regierungen lokale und regionale Initiativen unterstützen, die zum Beispiel in Schulen angesiedelt sind, Eltern mit einbeziehen, der Fortbildung der Programmreferent(inn)en dienen, sich an gefährdete Jugendliche und deren Familien richten. Ein besondere Zielgruppe der Drogenprävention sind Jugendliche an Gymnasien, da sie als besonders gefährdet eingestuft werden.
Ergebnisse der Befragung zu "Wurden im letzten Jahr Drogen konsumiert?" (Antworten aus 2009, 2007, 2005 and 2003, Angaben in %)
| Alter / Jahr | 2009 | 2007 | 2005 | 2003 |
|---|---|---|---|---|
| unter 24 | 3,75 | 3,67 | 3,83 | 3,91 |
25 - 34 Jahre | 2,14 | 1,54 | 2,45 | 1,31 |
Die am meisten gefährdete Gruppe sind männliche Jugendliche unter 24 Jahre.
(Quelle: EMCDDA-National report 2010: Poland)
Link
www.narkomania.gov.pl - Website des Nationalen Büros für Drogenprävention (Krajowe Biuro Do Spraw Przeciwdziałania Narkomanii)
Gesetzliche Grundlagen
Relevante Gesetze
Amtliche Texte, die den Kinder- und Jugendbereich betreffen, findet man in der Sammlung der Regelungen und Verwaltungsvorschriften, die vom Ministerrat 1995 herausgegeben wurde.
Zu diesen Gesetzen und Verordnungen gehören unter anderem:
- die Kinderrechtskonvention,
- das Gesetz über das Bildungssystem,
- das Gesetz über das Hochschulwesen,
- das Gesetz über das Familienrecht,
- das Gesetz über die Erziehung zur Enthaltsamkeit und gegen den Alkoholmissbrauch,
- das Gesetz über die Beschäftigung und Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit,
- die Verordnung über den Aufenthalt von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendstube der
Miliz, - die Konvention über die Maßnahmen gegen den Frauen- und Kinderhandel,
- der Beschluss über amtliche Untersuchungen des Gesundheitszustands der Jugendlichen,
- die Verordnung über die Verbreitung von Rundfunk- und Fernsehsendungen, die die
psychische, seelische und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendliche stören können, - das Gesetz über die Jugendgerichtsbarkeit,
- das Gesetz über das Kinder- und Pflegegeld,
- die UNESCO-Konvention,
- die Verordnung über öffentliche psychologische und pädagogische Beratungsstellen sowie andere öffentliche Fachberatungsstellen und andere.
Viele Gesetze werden durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ergänzt.
Die polnische Internetseite www.abc.com.pl/serwis/publik.htm hat eine kostenlose Suchmaschine für alle neuen Gesetzestexte seit 1995.
Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
In Polen gilt man bis 18 Jahre als Kind, bis 21 Jahre als Jugendlicher.
Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und Restaurants ist nicht verboten. In Nachtbars, Nachtclubs und ähnlichen Vergnügungsbetrieben dürfen sich jedoch nur volljährige Personen aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jedweder Art ist bis zum Alter von 18 Jahren nicht erlaubt.
Beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen gelten wie in Deutschland auch Altersbeschränkungen, die gesondert bekannt gemacht werden. Die Kategorien sind: ohne Einschränkungen, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren, ab 18 Jahren.
Das Rauchen ist seit 1995 außerhalb von gesonderten Räumen allgemein verboten (d.h. in Räumen des Gesundheitswesens, Schulen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, öffentlichen Gebäuden und einräumigen Gaststätten). An unter 18-Jährige dürfen keine Tabakwaren verkauft werden.
Das Reisen per Anhalter/Trampen ist erlaubt.
Für weitere Fragen kann man sich in Polen an folgende Institutionen wenden: die Polizei, das Komitee für Kinderrechte und das Familiengericht.
(Quelle: Büro für Koordination der Präventivdienste der Hauptkommandantur der Polizei; Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.: Jugendschutz in Ferienländern, Berlin 2004)
Kinder- und jugendpolitische Strukturen
Relevante Ministerien und ihre Zuständigkeiten
Nationale und regionale Kinder- und Jugendräte
Kinder- und jugendpolitische Einrichtungen und ihre Kompetenzen
Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte und Aktionsprogramme
Relevante Ministerien und ihre Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der im August 2003 verabschiedeten Strategie des Staates für die Jugend für 2003 - 2012 liegt beim Ministerium für Nationale Bildung (Ministerstwo Edukacji Narodowej). Seine Aufgaben sind unter anderem:
- die ressortübergreifende Koordinierung der gesamten Strategie,
- die Ausbildung der Jugend sowie der Lehrkräfte und deren Weiterbildung,
- die dauerhafte Bildung,
- die Jugendarbeit im außerschulischen Bildungsbereich und in den nichtstaatlichen Organisationen,
- die Vergabe von Stipendien,
- die Erholung, Sport und die Touristik,
- die internationale Zusammenarbeit und der Jugendaustausch,
- die freiwillige Arbeit der Jugend.
Fragen der allgemeinen deutsch-polnischen Kooperation behandelt im Ministerium die Abteilung für internationale Zusammenarbeit (Departament Współpracy Międzynarodowej, DWM). Für die konkrete Zusammenarbeit im Jugendaustausch gibt es im Bildungsministerium das Büro für Jugendangelegenheiten (Biuro do Spraw Młodzieży). Dem Ministerium zugeordnet ist das Büro für akademische Anerkennung und internationalen Austausch (Biuro Uznawalności Wykształcenia i Wymiany Międzynarodowej), das Fragen zum Bildungssystem, zum Studium in Polen und zur Anerkennung konkreter Zertifikate beantwortet.
In der Präsidentenkanzlei (Kancelaria Prezydenta RP) ist momentan eine Unterstaatssekretärin für soziale Angelegenheiten verantwortlich, unter anderem für Jugendfragen.
Weitere Ministerien, in deren Zuständigkeit Aufgaben aus der Strategie für die Jugend fallen, sind:
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik – Bereich der Beschäftigung und Sozialhilfe für die Jugend,
- Justizministerium, Ministerium des Innern und der Verwaltung – Hilfen in Krisensituationen, Bildungsaufgaben,
- Gesundheitsministerium – Gesundheitsschutz und die gesundheitliche Aufklärung,
- Ministerium für Kultur – künstlerische Bildung der Jugend.
Nationale und regionale Kinder- und Jugendräte
Die Gründungsversammlung des Nationalen Polnischen Jugendrats (Polska Rada Organizacji Młodzieżowych, PROM) fand am 4. April 2011 nach einem Jahr intensiver Arbeit statt und der Nationale Jugendrat Polens nahm offiziell seine Arbeit auf. Auf der Sitzung wurde der Vorstand gewählt. Der PROM hat 18 Gründungsmitglieder und soll den Jugendinteressen, der Jugendpolitik und der Unterstützung des Engagements von jungen Menschen im gesellschaftlichen Leben dienen. Der Rat ist mit der neuen Satzung ein freier Träger und unabhängig von staatlichen Strukturen und wird nach demokratischen Prinzipien geleitet. Der PROM soll als offenes Forum für verschiedene Jugendgruppen fungieren. Um die Mitgliedschaft können sich landesweite Organisationen mit mindestens 5000 Mitgliedern bewerben.
In manchen Wojewodschaften und Gemeinden gibt es darüber hinaus Jugendräte, die eine beratende und meinungsbildende Funktion ausüben. Unter der Bezeichnung Jugendrat sollte man keine repräsentative Verbands-Struktur erwarten, wie z.B. Stadt- oder Kreisjugendringe; zum Teil handelt es sich dabei auch um eher lockere und informelle Gruppen von Schüler- und Jugendvertretern.
Kinder- und jugendpolitische Einrichtungen und ihre Kompetenzen
Seit Januar 2000 gibt es in Polen einen Ombudsmann für Kinderrechte (Rzecznik Praw Dziecka), dessen Einberufung in der Polnischen Verfassung verankert ist. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Überwachung der Grundrechte und der Schutz der Kinder: das Recht auf Leben und Gesundheitsversorgung, das Recht auf Aufwachsen in einer Familie, adäquate soziale Bedingungen und das Recht auf Bildung. Der Ombudsmann arbeitet direkt mit den öffentlichen Behörden und Institutionen zusammen. Er ist dem Parlament verpflichtet und liefert jährlich einen Bericht zur Lage der Kinder, der veröffentlicht wird.
Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte und Aktionsprogramme
Im August 2003 hat die polnische Regierung die Strategie des Staates für die Jugend für die Jahre 2003 – 2012 verabschiedet. Damit wurde erstmal ein Gesamtdokument vorgelegt, das die Jugendpolitik in Polen und alle Maßnahmen und Programme, die die Jugend für die nächsten Jahre betreffen, regeln soll. Bisher wurden diese durch zahlreiche, verstreute Vorschriften geregelt sowie durch wenig aufeinander abgestimmte Maßnahmen verschiedenster Organisationen.
Polen besitzt eine Nationalagentur zur Koordinierung des europäischen Aktionsprogramms JUGEND IN AKTION, die bei der Foundation for the Development of the Education System (Fundacja Rozwoju Systemu Edukacji Narodowa Agencja) angesiedelt ist. Diese unterhält Anlaufstellen in den regionalen Zentren des ganzen Landes.
Staatliche nationale Förderung
Die Jugendarbeit in Polen wird aus mehreren Quellen finanziert:
a) durch den Staatshaushalt,
b) durch die Gemeinde-Selbstverwaltung,
c) durch polnische und ausländische nichtstaatliche Organisationen,
d) durch Privatspenden,
e) durch die Eltern der Jugendlichen,
f) durch den so genannten Selbstanteil (freiwilliger Dienst, ehrenamtliche Arbeit, Sachspenden).
Erfahrungsgemäß wird der größte Teil an Zuwendungen aus den Gemeindehaushalten bezahlt.
Private und sonstige Finanzierungsquellen
Ein großer Teil der Gelder, die in Polen in die Jugendarbeit und Jugendhilfe fließen, stammen nicht aus staatlichen Mitteln, sondern aus nichtstaatlichen und privaten Quellen. Insbesondere sind hier zu nennen Spenden von Firmen und Privatpersonen, Spenden polnischer nichtstaatlicher Organisationen, Spenden ausländischer nichtstaatlicher Organisationen, Hilfsprogramme und Stiftungen (zum Beispiel Polish-American Freedom Foundation, Stefan Batory Foundation, Charles Steward Mott Foundation, Polish Children and Youth Foundation). Die meisten dieser Gelder werden in der Regel projektgebunden verwendet.
Ebenso werden Mittel aus europäischen Förderprogrammen genutzt.
Häufig müssen für bestimmte Vorhaben und Projekte auch Kredite und Anleihen in Anspruch genommen werden. Ein kleiner Teil der finanziellen Aufwendungen wird auch durch Gebühren aufgebracht.


