Allgemeine länderkundliche Informationen - ES

Grunddaten

Einwohner: rund 40 Millionen; die meisten Menschen leben in den Städten in den Küstenregionen des Landes und Madrid; im Landesinneren ist Spanien dünn besiedelt.

Hauptstadt: Madrid 
andere große Städte: Barcelona, Valencia, Sevilla, Zaragoza, Málaga, Murcia, Las Palmas de Gran Canaria, Palma de Mallorca, Bilbao

Amtssprache: Spanisch. Katalanisch, Galizisch und Baskisch als regionale Amtssprachen anerkannt.

Bruttonationaleinkommen je Einwohner: 21 700 Euro

Altersstruktur (in Prozent):
0 bis 14 Jahre: 15 %
15 bis 64 Jahre: 68 %
65 Jahre und älter: 17 %

Lebenserwartung: 79,7 Jahre; Männer: 76,3 Jahre, Frauen: 83 Jahre. Die Säuglings- und Kindersterblichkeit ist mit 0,5 sehr gering.

Bevölkerungszuwachs: Die Bevölkerung wächst seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts nur noch sehr langsam. Mit einer Geburtenrate von etwa 1,2 % ist das einst so kinderreiche Spanien heute das Land mit der niedrigsten Geburtenrate unter den westlichen Industriestaaten. Rund 19 % aller Geburten sind außerehelich (im Vergleich Schweden 55 %). Das Bevölkerungswachstum liegt bei -0,02 %. Immer mehr Frauen entscheiden sich dafür, als Single zu leben. Diejenigen, die in Partnerschaften leben, entscheiden sich häufig ganz bewusst gegen Kinder, weil sie keine Arbeit haben oder fürchten arbeitslos zu werden. Rund 15 % aller Haushalte in Spanien sind Single-Haushalte. Spanien hat die höchste Arbeitslosenrate der Europäischen Union (EU). Außerdem unterstützt der Staat Familien in nur sehr geringem Maße: Es gibt zum Beispiel kein Kindergeld. 

Verwaltung: Parlamentarische Monarchie. Das Staatsgebiet ist in 17 autonome Gemeinschaften (Comunidades Autónomas), 50 Provinzen, die Sondergebiete Ceuta und Melilla sowie Gemeinden gegliedert. Autonomiestatus erhielten 1979 das Baskenland und Katalonien; 1981 Galicien; 1982 Andalusien, Aragón, Asturien, Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Murcia, Navarra, La Rioja und Valencia; 1983 Balearen, Extremadura, Kastilien und León sowie Madrid. Die Autonomen Gemeinschaften verfügen über Regierungen und – jeweils für vier Jahre gewählte – Parlamente. Sie sind für Landwirtschaft, Jagdwesen, Fischerei, Viehzucht, Städtebau/Wohnungswesen, Sozialdienst und Fremdenverkehr zuständig. Eine Vielzahl von Zuständigkeiten wird vom Staat und den Autonomen Gemeinschaften gemeinsam wahrgenommen (z.B. Erziehung/Ausbildung, Industrie, Wirtschaft, öffentliche Sicherheit). Zu den ausschließlich dem Staat zukommenden Zuständigkeiten gehören Zoll und Außenhandel, auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Währung, Nachrichtenwesen. 
Die Zugehörigkeit der Balearen sowie der im Atlantik gelegenen Kanarischen Inseln lässt Spanien nicht in Frage stellen. Entsprechendes gilt für die kleinen, mit Autonomierechten ausgestatteten Exklaven in Marokko, Ceuta und Melilla. Ungeklärt ist das territoriale Verhältnis Spaniens zu Gibraltar, da Madrid seinen Anspruch auf die 1704 von England eroberte sechs km² große Felsenregion grundsätzlich aufrechterhält.

Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I (seit 1975). Premierminister: Mariano Rajoy Brey (Partido Popular, im Amt seit 21.12.11)

Religion: 95 % römisch-katholisch; protestantische, muslimische und jüdische Minderheiten

Sonstige Daten
- Inflationsrate: -0,8 %
- Arbeitslosenquote: 17,92 %; Jugendarbeitslosigkeit: 42,9 % (Oktober 2009)
- Internationale Mitgliedschaften: WHO, UNESCO, IAO (Internationale Arbeitsorganisation), Vereinte Nationen, OECD, IWF, Weltbank, Europarat, NATO, EG, WEU (Quelle: Auswärtiges Amt; Nationales Statistikinstitut INE)