Überblick über die Strukturen der Jugendverbandsarbeit

Spanien ist dezentralistisch aufgebaut. Das Staatsgebiet ist in 17 Autonome Gemeinschaften (Comunidades Autónomas, CCAA), 50 Provinzen mit je einer gewählten Diputación Provincial sowie Gemeinden gegliedert. Die Autonomen Gemeinschaften haben Regierungen und für vier Jahre gewählte Parlamente. Ihre Zuständigkeiten, unter anderem im sozialen Bereich, variieren je nach Statut. Viele Aufgaben werden vom Staat und den CCAA gemeinsam wahrgenommen, zum Beispiel auch die Ausbildung.

Die Strukturen der Jugendpolitik und Jugendverbandsarbeit in Spanien ähneln denen in Deutschland. So gibt es Träger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die zum größten Teil selbstständig arbeiten können.

Das Königliche Dekret über die Registrierung von Jugendverbänden vom 22. April 1988 legt die Altersbegrenzung für die Registrierung als Jugendverband fest. Um sich als Jugendverband registrieren zu lassen, müssen die Mitglieder im Alter zwischen dem vollendeten 14. und dem nicht vollendeten 30. Lebensjahr sein.

Nach Artikel 48 der Verfassung ist sichergestellt, dass die jungen Menschen in freier Entscheidung das gesellschaftliche, politische, soziale und wirtschaftliche Leben des Landes mitgestalten sollen.

Überregionale Jugendverbände

Nach dem Erlass des Gesetzes zur Gründung des Spanischen Jugendrats (Consejo de la Juventud de España, CJE) von 1983 hat sich der CJE im Dezember 1984 konstituiert. Dies markierte den vorläufigen Endpunkt einer langen Entwicklung: Bereits 1977 waren mehr als 100 Jugendorganisationen übereingekommen, den Weg der Gründung des Spanischen Jugendrates zu gehen. Ziel war eine Organisation zu schaffen, die Vorschläge und Forderungen der Jugend gegenüber Verwaltung und Gesellschaft verteidigen und kanalisieren sollte (siehe Nationale und regionale Jugendräte).