Staatliche nationale Förderung
Auf staatlicher Seite stehen für die Förderung der Jugendarbeit eigene Haushaltsmittel aus dem Jugendplan zur Verfügung. Der Jugendplan 2005 – 2008 wird in den kommenden Jahren Referenz für alle jugendpolitischen Maßnahmen sein und dient der Förderung der Partizipation Jugendlicher in der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung sowie der Chancengleichheit unter den Jugendlichen.
Empfänger des Gelds sind Jugendorganisationen und Jugendservicestellen. Priorität haben Programme, die sich den wichtigsten Problemen (Arbeiten, Wohnen, Gesundheit, soziale Integration) widmen, die auf benachteiligte Jugendliche ausgerichtet sind und das soziale Engagement von Jugendlichen fördern.
Private und sonstige Finanzierungsquellen
Das Gesetz zur Neuordnung von Stiftungen vom 24. November 1994 legt unter anderem fest, dass Zuwendungen von Privatpersonen an gemeinnützige Maßnahmen steuerlich begünstigt werden.
Die Arbeit der Stiftungen in Spanien erfolgt hauptsächlich zugunsten behinderter Personen, Senioren, Bedürftiger sowie Kinder und Jugendlicher. Meist haben sie nur begrenzte Mittel, leisten aber dennoch einen wertvollen Beitrag im Bereich der Kinder- und Jugendsozialarbeit.
Link
www.fundaciones.org – Website des Spanischen Stiftungsverbandes


