Relevante Gesetze

Gesetz 18/1983 über die Gründung des Spanischen Jugendrates vom 16. November 1983: gesetzliche Verankerung des Jugendrats (Consejo de la Juventud en Espana, CJE) als Interessenvertretung der Jugendverbände. Es legt fest, dass der Spanische Jugendrat seine Kontakte zu Organen der Staatsverwaltung über das Ministerium für Arbeit und Soziales, jetzt: Ministerium für Gesundheit, Sozialpolitik und Gleichstellung (Ministerio de Sanidad, Política Social e Igualdad) abzuwickeln hat. Aufgaben des Jugendrates sind die Vertretung der Interessen der Jugendverbände

  • gegenüber Parlament und Regierung sowie
  • vor den internationalen Institutionen.

Ferner regelt das Gesetz die Bedingungen für die Mitgliedschaft im Jugendrat sowie seine administrative Struktur. Derzeit sind 79 Jugendorganisationen (16 Landesjugendräte und 63 Jugendverbände) CJE-Mitglieder. Diese vertreten eine Vielzahl von Ideologien, Meinungen, Zielen und Glaubensrichtungen von rund 700 000 Mitgliedern. Download des Gesetzes hier ...

Dekret über die Umbenennung und Organisation des Jugendinstitutes (Artikel V des Königlichen Dekrets 565/1985 über die Organisationsstruktur des Kultusministeriums): Umwandlung des Instituts für Jugend und Gemeinschaftsförderung (Instituto de la Juventud y Promoción Comunitaria) in das Jugendinstitut (Instituto de la Juventud). Das Dekret legt Aufgaben und Funktionen des Instituts fest.

Aufgaben

- Ausarbeitung und Durchführung der Jugendpolitik in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und Organen der Staatsverwaltung,
- Förderung der kulturellen Gemeinschaft der Jugend Spaniens,
- Förderung des Jugendverbandswesen und die Beteiligung der Jugendverbände in internationalen Bewegungen,
- Entwicklung und Koordinierung eines Jugendinformations- und Dokumentationssystems,
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Jugendbereich.

Funktionen

- Ausbau der Zusammenarbeit mit den Autonomen Gemeinschaften in allen jugendrelevanten Fragen,
- Förderung des Jugendtourismus und des Jugendaustausches auf nationaler und internationaler Ebene,
- Ausarbeitung und Vertrieb von Umfragen, Studien und Informationen über die Jugend sowohl national als auch international,
- Leistung von jeglichen weiteren Diensten im Sinne der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Königliches Dekret 1677/1985 vom 11. September 1985: Grundlage des Nationalen Drogenplans (Plan Nacional de Drogas). Regelt die interministerielle Koordinierung der Durchführung des vom Ministerrat am 24. Juli 1985 beschlossenen Nationalen Drogenplans. Präsident der durch das Dekret ins Leben gerufenen Interministeriellen Gruppe ist der Minister für Gesundheit und Konsum. Zu den wichtigsten Errungenschaften der bisherigen Existenz des Nationalen Drogenplans gehören:

  1. Existenz eines globalen Interventionsplans zum Thema Drogenabhängigkeit
  2. Festigung des sozialen Verbundsystems (Präsenz diverser Institutionen wie Universitäten, Unternehmen, Stiftungen etc.),
  3. Festigung eines weiten, vielfältigen und professionalisierten Behandlungsnetzes (knapp 600 öffentliche Zentren können mehr als 100 000 Drogenabhängige pro Jahr behandeln),
  4. Förderung der Wiedereingliederung im sozialen Bereich und in Arbeitsverhältnisse (das Instituto Nacional de Empleo, INEM, konnte seit 1997 über 5000 Drogenabhängigen in Rehabilitation Arbeitsplätze anbieten),
  5. Schaffung einer soliden Basis für präventive Politik,
  6. Festigung von Informationssystemen zur Erfassung und Bereitstellung von Daten des Drogenkonsums,
  7. Modernisierung der Gesetzgebung,
  8. Bereitstellung hoch spezialisierter politischer Mittel und Instrumente,
  9. Vertretung Spaniens in den wichtigsten internationalen Organen und Foren, bilaterale Abkommen mit zahlreichen Ländern und die Einrichtung eines Iberoamerikanischen Netzes von Nichtregierungsorganisationen, die auf Drogenabhängigkeit spezialisiert sind,
  10. Verankerung von Haushaltszuwendungen im Staatshaushalt zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit.

Königliches Dekret 192/1988 über Einschränkungen des Verkaufs und des Gebrauchs von Tabak zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vom 4. März 1988: beschränkt den Tabakkonsum und schützt die Rechte der Nichtraucher. Es hat dabei wichtige jugendrelevante Bestimmungen. Im Dezember 2005 wurde in Spanien mit der Ley Antitabaco eines der strengsten Anti-Raucher Gesetze in Europa verabschiedet. Ab 1. Januar 2006 gelten folgende Bestimmungen:

  • allgemeines Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden (Bahnhöfen, Flughäfen, Kranken-häuser, Fahrstühlen, Ladenlolaklen) sowie am Arbeitsplatz,
  • Raucherverbot in Bars und Restaurants, die kleiner als 100 m² sind,
  • Einrichtung von Nichtraucherbereichen in Bars und Restaurants, die größer als 100 m² sind,
  • allgemeines Verkaufsverbot an Jugendliche unter 18 Jahren in Tabakläden,
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist es verboten, Zigarettenautomaten zu benutzen,
  • Verkaufsverbot von Tabakerzeugnissen in schulischen und allen Kinder- und Jugendeinrichtungen,
  • Rauchverbot in öffentlichen und privaten Schulbussen und -bahnen,
  • Rauchverbot in allen schulischen Einrichtungen,
  • Verbot von Tabakwerbung in Presse, Radio, Fernsehen, Kino und Plakatwänden,
  • Verbot der Abgabe von Tabak als Werbemittel.

Zuwiderhandlungen werden mit Strafen zwischen 30 und 600 000 Euro geahndet.

Beschluss über die Ausschreibung von Zuschüssen im Kinderbereich vom 13. Februar 1990: legt die Bereiche fest, in denen für Fachprogramme staatliche Hilfen beansprucht werden können. Diese sind:

- Programme für benachteiligte und in soziale Konflikte geratene Kinder, insbesondere für misshandelte Kinder und Kinder mit erworbener Immunschwäche,
- Alternativprogramme für die Fernhaltung von Minderjährigen vom System der Jugendgerichtsbarkeit,
- Allgemeine Kinderprogramme insbesondere für Kinder aus benachteiligten sozialen Schichten und Wohngegenden mit sozialen Gefährdungen,
- Programme zur Freizeitgestaltung für Kinder,
- Programme zur Förderung des Kinderverbandswesens, insbesondere der Bildung von informellen Kindergruppen.

Die Zuschüsse werden für Programme der Altersgruppe 0 bis 14 Jahren gewährt.

Weitere Gesetze
Gesetz zur allgemeinen Neuordnung des Bildungswesens (Ley Orgánica de Ordenación del Sistema Educativo – LOGSE) von Oktober 1990 - öffnete den Weg zu einem neuen Bildungssystem
Gesetz über das Recht auf Bildung (Ley Orgánica del Derecho a la Educación – LODE) vom Juli 1985 - bekräftigt das Recht aller Spanier auf freie Grundbildung

Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen

Tabelle mit den gesetzlichen altersbezogenen Bestimmungen
Gesetzliche Bestimmung 

Alter in Jahren

Beginn der Schulpflicht

6

Ende der Schulpflicht

16

Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche gestattet ab

16

Strafmündigkeit

18

Erlaubnis zur Vollzeitbeschäftigung

16

Volljährigkeit/Wahlrecht

18

Passives Wahlrecht

18

Recht zum Erwerb eines Führerscheins Klasse 3

18

Heirat ohne Zustimmung der Eltern oder der Vormundschaftsgerichte
 (in Ausnahmefällen) 

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Seit Anfang 2002 gibt es in Spanien keine Wehrpflicht mehr. Es gibt eine Berufsarmee.